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157 als Spar- und Kredilobjekt so- andere und grössere Hedeutung wie geradezu als Zahlungsmitlel —im Wirlschallsleben dcM' Städle halle als heutzutage. Das damalige Sparen geschah vor alleiu in der Form des Erwerbs von Grundstiicken, beweglicher Habe und liargeld. l)as Mobiliar diente dabei als Kreditobjekt sowohl fiir den Geschäriskredil als auch besonders fiir den äusserst gewöhnlichen und wicbtigen Konsuinfionskredil. l)as Hedurfnis nach Konsumtionskredit war nicht nur durcb Kriege und Fehden bedingt, die das Erwerbsleben slörlen, sondern auch durch die häufig auflrelenden Krisen infolge von Missernten. Um einigermassen gegen die ständig drohenden Katastrophen der Kriege und Krisen geschiitzt zu sein, inusslen die Stadthewohner Jener Zeil irgendeine Form von wirlschafllicher Reserve haben, die schnell als Kreditobjekt nulzbar gemacht werden konnle. Fine solche Reserve war die Fahrhabe.'* Vor diesem Hinlergrunde, der Notwendigkeit, die Fahrhabe als Objekt fiir Geschäfts- und Konsumkredit zu verwenden. muss man die Umwandhmg und schnelle Entwickhmg des I'fandrechtsinslituts im mitlelalterlichen Recht, vor allem im Sladtrechl, sehen — das Verfallspfand des friiheren mittelalferlichen Rechles ohne Schuldverschreibung fiir den Pfandgläubiger wurde znm Verkaufspfand mit eingehenden Verkaufsvorschriften und mit Schuldverschreibung.''’ Die allgemeine Verwendung von Fahrhabe als Objekt des Handpfandrechls konnte indessen zu Vindikationskonflikten verschiedener Art fiihren, bei denen gerade das Leiheinstitut eine wichlige Rolle spielen konnte. Angenommen, dass jemand Fahrnis mit dem Rechl leihen konnle, sie fiir eigene Rechnung zu verpfänden, und sie stall dessen verkaufle.*’ Dieser Fall durfte auf Grund des Bargeldmangels nichl ungewohnlich gewesen sein. Wenn jemand, der in Not war, Ililfe brauchte, so kam es sicherlich nichl so sellen vor, dass derjenige, der ihm helfen wollle, kein Bargeld halte, ihm jedoch dadurch eine helfende Hand reichen konnle, dass er ’ Holeiichlende Hci.spiolo fur da.s (lo.sagle fiiiden .sich l)ei de Hoover .S. IIS ff. .Sielie .Sehrtuler .S. 781 f. " Oder er verwandle sie zur Hezaldmi}’ eiiier .Seluild. Hierfiir wird in den Qiielleii ofl der .\usdriiek »in Hezahliing fortgeben» verwendel. .Sielie z.H. G.L. 254. Noch Abrahainsson untersehied in Aninerkung d zu Kin.B. 8 L.L. zwiselien Verkaid' und »in Hczalilung forigeben*.

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