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löl Dieses Rechl der Handwerker, oder ihr Recht, anverlraules Gul als Kredilobjekt zu verweiiden, hatte ein nalies Gegenstiick in deiu in der deulsehen Regelbildung häutigen Recht des Plandbalters, das Plandgut bis zu dem Retrage, fiir den das Pland hinlerlegt war, seinerseits zu beleihen.'" Reide Sätze sind daher als lypiseber Ausdruek des im mittelalterlichen städlischen Gemeinwesen vorliegenden Redurlnisses aulzulassen, Fabrhabe als Kredilobjekt und Zahlungsmitlel zu verwenden. Dieses Rechl der Handwerker, anverlraules Gut zu verpländen, konnte jedoch leichl zu Konflikten fiihren und barg Gefahren fiir die Personen, die den llandwerkern Gul zur Rearbeilung iibergaben. Der Handwerker belieh das Gut vielleicbt iiber den Werl des verdienten Arbeitslobnes hinaus. Kine andere Möglichkeit, vor welcher der l^ugentiimer geschulzl werden mussle, war die, dass der Handwerker das Gul verkaufle. Zum Scbulz der Eigenliimer sowie zur Wahrung des Sicherheitsinteresses von Drillen selling man nun versebiedene Wege ein. Eine extreme Massnahme war es ja, den llandwerkern zu verbieten. anvertraides Gut als Kredilobjekt zu benulzen. Dies tal man in der (ionsuetudine Tolosae: Paratores, sartores, corralerii, texlores . . . pannos nec vesles nec serieum nec filala sibi tradila non possunl vendere nec pignori obligare . . . Tamen si alicjuis vel alicpia de his praed. emerit vel suam pecuniam ibi accomodaverit, pecuniam tolius illius emplionis el impignerationis amiltat et ilium totum illi cujus fueril reddat penilus absolutum . . .« Den llandwerkern wurde also verboten, anverlraules Gut zu verkanfen oder zu verpfänden. und es wurde ausdriicklicb erklärt, dass der Dritte sowohl sein Geld als das Gut verlor, welch letzleres von dem IGgentiimer zuriickgenommen werden durfle. Dies war jedocb ein exlremer Ausweg. der in diesem Falle vielleicbt auf einen in der Rechtsuberlieferung bewahrten Einfluss des romanisierten weslgolischen Recbles zuriickzufuhren ist, in welchem Reclile die Fnterschlagung anvertrauten Gules durch Handwerker .Sicho liioruher :iuch Henckerl S. 101 mit Lileiaturiiachwois. Vf*!. dio Darstolluiij* ohen S. llö 1’. ®- Zil. nacli Mover S. "(i. S. S4 1'. ohen.

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