3 den. Uin das bisher nichf aiisgewertete englische Material aiisfiihrlicher erörtern zu köniien, babe ich bier auf eine Hehandlung der in den letzten .lahrzehnten zugänglich gemachten schweizerisclien, belgisehen und holländischen Quellen verzichten miissen. Gewisse wegweisende Qiiellenstellen ans diesen letztgenannten Gebieten werden indessen herangezogen. Dagegen babe ieb versucbt, alle nordgermaniscben Qnellenslellen, die geeignet sein können, Anfscbbisse iiber den Ståndpunkt der nordiscben Land- iind Landscbaftsrecbte beziiglicb der Vindikation anvertrauter Fabrbabe zu geben, bier zu erörtern oder wenigstens anzufiibren. An die Untcrsuebung des nordgermaniscben mittelalleiiicben Recbtes scbliesse icb einen Abscbnilt iiber die Entwicklung auf dem einscblägigeii Gebiet im scbwediscben, norwegiseben und däniseben Recbt bis zuin Beginn des 18. Jbs. an. Die Aufgabe in diesem letzteren Abscbnift ist eine andere als in den Teilen der Arbeit, in denen die mittelalterlicbe Recbtsentwicklung untersuebt wird. Es soli bier ein Beitrag gegeben werden zur Klarlegung gewisser grundsiitzlicber Fragen betreffend das Prinzip H.w.ll., die gemeingermaniscbreebllicbe Reicbweite baben, und zwar durcb eine Untersucbung von grossenleils bereils bekanntem Material. In dem letzten Abscbnitt beabsicbtige icb eine mebr ins Einzelne gebende Scbilderung der Recbtsregelentwicklung binsicbtliob der Vindikation anvertrauten Gates im nordiscben, besonders scbwedi.scben Recbt, sowie imZusammenbang damit eine Untersucbung, in welcbem Umfang Einfliisse anderer Recbtssysteme und Recbtsgebiete diese Entwicklung beeinflusst baben. Der fraglicbe Abscbnitl fusst auf einem bisber grossenteils unbekannten Material von Recbtsfiillen, vor allem aus der scbwediscben Recbtspraxis. Scbon die Aufgabe, dieses Material in Gegeniiberstelbmg zu dem friiber bekannten Material aus Gesetzen, Doktrin imd Praxis vorzulegen, isl so umfassend, dass es leider ausgescblossen ist, es in diesem Ziisammenbang eingebender zu diskutieren. Icb babe micb in der Hauplsacbe damit bescbeiden miissen, die äussere Entwicklung der Recbtsregeln und die von aussen auf diese einwirkenden Einfliisse zu scbildern. Bei der Untersiicbung der Gescbicble des Prinzips H.w.H. erwies es sicb als zweckmiissig, eine Regel unberiicksicbtigt zu las-
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