RB 26

Kap. 2. Das Geständnis im schwedischen Recht des Mittelalters Die wichtigsten Quellen fiir eine Untersuchung des Geständnisrechts im schwedischen Mittelalter sind die erhaltenenLandschaftsrechte, das Bjärköarecht, das Stadtrecht von Wisby, Magnus Erikssons Land- und Stadtrecht, Christoffers Landrecht, Hofrechte der Könige, einzelne Gesetze und Verordnungen, kirchliche Statuten, Urteilsbiicher sowie andere weltliche und kirchliche Urkunden zur Rechtsprechung von Gerichten. Fiir das ältere Mittelalter ist das Urkundenmaterial auBerordentlich spärlich. Vom ausgehenden Mittelalter ist dagegen jedenfalls so viel Material erhalten, daB man sich auf seiner Grundlage eine verhältnismäBig fundierte Meinung iiber spätmittelalterliche Rechtsprechung bilden kann. 1. A. Frozej^forvten nach den mittelalterlichen Landschaffsrechten Die erhaltenen Landschaftsrechte vermitteln keinen eindeutigen Eindruck vommittelalterlichen Recht. Es geht umRecht, das in Wandlung und Entwicklung begriffen ist, in dem man manchmal friihere Entwicklungsstufen erkennen, gelegentlich aber auch nur ahnen kann. Zugleich findet man Verordnungen und Bestimmungen, die aus der Zeit der Niederschrift der Rechte stammen. Die Landschaftsrechte zeugen von einer intensiven und umfassenden Entwicklung und einer Wandlung des schwedischen Rechts und sozialen Lebens vor allemin der zweiten Hälfte des 13. und der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts. Zugleich spiirt man beim Studium dieser Rechte den Kampf, der damals in Schweden zwischen ausländischem, vor allemkanonischem, und einheimischen Recht stattfand. Zugleich vollziehen sich Änderungen imStaatsleben und der politischen Herrschaft im Zusammenhang mit dem Heranwachsen und der Konsolidierung des Königtums. Man erkennt den Bruch zwischen der alten Sippenordnung und ihren Rechtsregeln einerseits und einer modernen Staatsbildung mit einer in mancherlei Hinsichten eher internationalen Rechtsauffassung andererseits.

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