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241 bewuCtsein zu Reue und Beichte getrieben werde. Glaube und Reue trieben also den Menschen zur Beichte, um iiber sie Sundenvergebung, Absolution, zu erhalten. Diese Lehren Luthers zur Beichte und BuBe bedeuten keine Abwertung. Das Bekenntnis blieb im Zentrum, und die lutherische Lehre fiihrte nicht zu Veränderungen der hohen Wertschätzung des Geständnisses imkirchlichen und weltlichen ProzeBrecht. Imvierten und letzten Kapitel wende ich mich wieder den schwedischen Quellen zu, um die Entwicklung des Geständnisses im schwedischen ProzeBrecht im 16. Jahrhundert und zu Beginn des 17. Jahrhunderts darstellen zu können. Ich versuche dabei, eventuelle Folgerungen der lutherischen Reformation fiir das Gestandnis imschwedischen Recht zu ermitteln, und analysiere im iibrigen das Geständnis in Gesetzen und Gesetzentwiirfen, in der entstehenden Literatur und in der Rechtsprechung. Zum EinfluB der Reformation auf das Geständnis findet man bei den schwedischen Reformatoren Auffassungen der Beichte und BuBe, die weitgehend mit denen Luthers iibereinstimmen. Es gibt aber auch Ähnlichkeiten mit Lehren der Humanisten-Reformatoren auf dem europäischen Kontinent. Bei den ersten Reformatoren findet man dieselbe Geringschätzung der Privatbeichte wie bei Luther. Olaus Petri versteht sie als eine Bitte um Rat, ein Gespräch der Seelsorge. Erstaunlicherweise behielt man in Schweden auch nach der Reformation die aus der katolischen Kirche des Mittelalters iiberkommene öffentliche Abbitte mit eventuell nachfolgender Kirchenstrafe. Veränderungen der Einstellung zur Beichte und BuBe ergeben sich während der Regierungszeit König Johanns III. Sie sind ein Ergebnis von Johanns groBem Interesse fur die spätmittelalterliche Kirche. Die Privatbeichte erhielt wiederum eine zentrale Stellung und wurde so aufgewertet, daB sie der Taufe und dem Abendmahl gleichrangig wurde und in der Nova Ordinantia von 1575 Sakramentscharakter erhielt. Die Privatbeichte wurde nicht obligatorisch, sollte aber allem Anschein nach ein regelmäBig wiederkehrendes Element imLeben des Gläubigen werden. Gegen Ende des 16. Jahrhunderts und zu Beginn des 17. Jahrhunderts erhielt die lutherische Orthodoxie zunehmenden EinfluB in Schweden. Das fiihrte zu einer Betonung des Bekenntnisses vor Gott und von Beichte, BuBe und Lossprechung unter Mitwirkung des Pfarrers als Vorbereitung fiir den Abendmahlsgang. Denkbar wäre, daB die geringe Achtung der Privatbeichte durch die ersten Reformatoren die rechtliche Ausgestaltung des Geständnisses beeinfluBt hat. In den Quellen kann man einen solchen EinfluB jedoch nicht belegen. Die Erklärung liegt möglicherweise darin, daB die Reformatoren zugleich stark hervorhoben, daB das Leben den Schauplatz des Kampfes von Gott und Teufel um die Seele des Menschen abgebe, in dem das 16 - Inger

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