Kap. 1. Das Geständnis im römischkanonischen Recht Das Geständnis erhielt vor allem aus zwei Grunden eine zentrale Rolle im kanonischen Recht des Hochmittelalters. Bestimmend waren zum einen die Entwicklung des Instituts der Beichte und BuBe und zum anderen die Einfiihrung des inquisitorischen Verfahrens in den ProzeB. Auch im weltlichen Recht machten sich hinsichtlich des Geständnisses Einfliisse des kanonischen Rechts und zeitgenössischer kirchlicher Lehren geltend; denn dieselben Rechtsgelehrten beschäftigten sich sowohl mit kanonischem als auch mit dem römischen Recht oder aber sie arbeiteten mit Vertretern der benachbarten Disziplin eng zusammen. SchlieBlich war im iibrigen ein theologisches Verständnis der Macht des weltlichen Fursten und des Richteramtes völlig vorherrschend. In den ältesten christlichen Gemeinden hatte eine auBerordentlich strenge Kirchenzucht gegolten, die u. a. verlangte, daB getaufte Personen, die sich schwere Sunden hatten zu schulden kommen lassen, nicht wieder in die kirchliche Gemeinschaft aufgenommen werden konnten.^ Im 3. und den folgenden Jahrhunderten wurde die Disziplin jedoch allmählich gemildert. Es wurde möglich, BuBe zu tun und Vergebung fiir solche Sunden zu erhalten, die nach der Taufe begången worden waren — sogar bei Todsiinden, d. h. Unzucht, Mord und Abfall von der Lehre. Gestutzt wurde die Kirchenzucht auf die in Matth. 18,15—17 enthaltenen, ins einzelne gehenden Bestimmungen, wie man mit einem siindigenden Mitglied der Gemeinde verfahren solle. Matth. 16,19 und Joh. 20,23 wurden ^ Zur Ausgestaltung der Kirchenzucht vom Urchristentum bis zum Hochmittelalter siehe u. a. B. Poschmann, BuBe und Letzte ölung, 1951, Kap. 1—2 m. w. H. Siehe weiter J. Gallén, Botsakramentet, Artikel in Kulturhistoriskt lexikon för nordisk medeltid, II, 1957; H. Vorgrimler, BuB-Sakrament, Artikel im Handbuch theologischer Grundbegriffe, I, 1962, m. w. H.; W. Seibel, Bekenntnis, Artikel im Handbuch theologischer Grundbegriffe, I, 1962; R. Holte, Bikt och avlösning enligt de lutherska bekännelseskrifterna, 1963, S. 190 f.; H. Lyttkens, Biktens teologiska motivering, 1958, S. 97 ff.; I. ÖBERG, Himmelrikets nycklar och kyrklig bot i Luthers teologi 1517—1537, 1970, S. 205 ff., 446 ff. 2 - Inger
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