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Einleitung Diese Arbeit soil zu erklaren versuchen, welche Rolle das Geständnis im schwedischen ProzeCrecht seit dem Mittelalter vor allem bis zum Ende des 19. Jahrhunderts gespielt hat, als man in der Praxis von einer starr gebundenen zur freien Beweiswiirdigung iiberging. Die letzten Spuren der durch Gesetzesregeln gebundenen Beweiswiirdigung verschwanden jedoch erst 1948 mit dem Inkrafttreten eines 1942 verkiindeten und auch heute noch geltenden neuen ProzeBrechtsteils des Allgemeinen Gesetzbuches aus dem schwedischen Recht. Ich beabsichtige deshalb, spater auch noch die weiter Entwicklung bis 1948 zu schildern. Eine Untersuchung der Rolle des Geständnisses im schwedischen ProzeBrecht muB zwangsläufig sehr umfassend sein und wird viel Zeit in Anspruch nehmen. Ich habe mich deshalb entschlossen, meine Untersuchungsergebnisse in zwei Teilen zu veröffentlichen. Der erste Tell soil die Entwicklung bis zur Einrichtung des Svea Hofgerichts im Jahre 1614 und der zweite die Entwicklung nach 1614 bis 1948 darstellen. Diese zwei Teile ergänzt eine selbständige Spezialuntersuchung des Instituts der Gefangensetzung zur Erzwingung eines Geständnisses in der Geschichte des schwedischen ProzeBrechts. Selbstverstandlich setzt sie diese umfassendere Untersuchung des Geständnisses fort, betrifft aber gleichzeitig eine so spezielle Erscheinung im schwedischen ProzeBrecht, daB es mir richtig erscheint, die Gefangensetzung zur Erzwingung eines Geständnisses gesondert zu behandehi. Die Entwicklung des Geständnisses imälteren schwedischen ProzeBrecht kann man nicht verstehen oder erklären, ohne sich viber die Einfliisse ausländischen Rechts im klaren zu seln, die im Laufe der Jahrhunderte im schwedischen zum tragen kamen. Ich will deshalb das Institut des Geständnisses vor allem im römisch-kanonischen Recht und danach auch im deutsch-römischen Recht untersuchen und beschreiben. Diese Rechtssysteme formulierten und entwickelten nämlich die gesetzlichen Beweisregeln, die später auch imschwedischen Recht rezipiert wurden. Vor demHintergrund dieser ausländischen Rechtssysteme werde ich dann die Entwicklung des Geständnisses im schwedischen Recht zu zeichnen versuchen.

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