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104 von Geständnissen hindeutet.®^ Diese Vermutung wird durch eine Auskunft im Stadtbuch Stockholms fiir 1488 bestätigt, nach der eine Frau, die des Mordes oder Totschlages verdächtig war, ein ganzen Jahr lang in Eisen auf dem SchloB gefangengehalten wurde, ohne ein Geständnis abzulegen, obwohl man nicht weniger als zwei Jungfrauen an ihren Fingern verbraucht hatte. Nach diesem einjährigen Gefängnisaufenthalt wurde sie offenbar mangels hinreichenden Beweises und Geständnisses auf freien FuB gesetzt.®® Beim Studium der gewöhnlich äuBerst kurzgefaBten Gerichtsprotokolle in den Stockholmer Stadtbiichern ist, wie L. Carlsson hervorgehoben hat,®" frappierend, wie schnell die Angeklagten bereit sind, sofort ihre Taten zu gestehen. Man fragt sich, wie haufig die erwähnten Daumenschrauben angewendet worden sind, obwohl davon in den Protokollen nichts erwähnt wird. In diesem Punkt ist der Unterschied zwischen den Stadtbiichern Stockholms und dem Arboger Stadtbuch iiberraschend groB. Die Gerichtsprotokolle aus Arboga scheinen mir nicht so oft wie die Stockholmer Protokolle von unmittelbarer Geständnisfreudigkeit von Angeklagten zu zeugen. Als weiterer Beweis fiir das spätmittelalterliche Verständnis des Geständnisses sei ein Vermerk im Stadtbuch fiir Stockholm aus dem Jahre 1487 genannt. Ein Mann wurde des Diebstahls beschuldigt. Es gelang jedoch nicht, ihn zu einem Geständnis zu bewegen, bis zwölf Geschworene die Sache untersucht hatten und ihn schuldig sprachen.®® Die Formulierung Stockholms stads skottebok 1460—1468, S. 117. —L. Carlsson, Bödelsämbetet i det medeltida Stockholm, 1934, S. 113; H. Munktell, Tortyren i svensk rättshistoria, 1939 —40, S. 108. STB, II, S. 248 (4. Februar 1488). —Carlsson, Bödelsämbetet, S. 113; Munktell, Tortyren, S. 108. AuBer auf die im Text erwähnten Folterfälle sei hingewiesen auf die Angaben im Diarium von Vadstena iiber den Kaufmann Peter Hättolös oder Peter Nilsson, der 1463 vom Erzbischof in Uppsala beschuldigt wurde, im Auftrage König Karls Briefe an einige adlige Herren im Reich befördert zu haben. Nach dem Diarium wurde dieser Peter gefangengesetzt, in Fesseln gehalten und mit mancherlei peinlichen Mitteln gequält. Dennoch leugnete er standhaft die ihm zugeschriebene Tat und versicherte, daB er derartige Briefe nie bei sich getragen habe. (DiariumVazstenense, S. 120 f.; Vadstena klosters minnesbok, S. 195 f.; H. Gillingstam, Ätterna Oxenstierna och Vasa under medeltiden, 1952, S. 396.) —Weiter enthalten einige mittelalterliche Chroniken Angaben, daB der ehemalige Kanzler König Karls Doktor Claus Ryting zusammen mit einigen Herren 1463 auf dem Stockholmer SchloB im Zusammenhang mit den damaligen politischen Unruhen im Lande gefangengesetzt und gefoltert worden seien. (Annales Holmiensis, SRS, III: 1, S. 28; Sturekrönikan. Svenska medeltidens Rim-krönikor, III, S. 24; Danske Kong Christierns Handel, HSH, 5, S. 12 f.; Verhandlungsprotokoll der Friedensverhandlungen zwischen den Königen Karl und Christian in Liibeck vom 16. bis 24. Oktober 1469, C. G. Styffe, Bidrag till Skandinaviens historia, III, S. 259 ff.; Gillingstam, Ätterna, S. 397). ®^ Carlsson, Bödelsämbetet, S. 113. STB, II, S. 241 (10. Dezember 1487): ... ok medh myndre kendes han tet ey än ther kom en xij manna nepmdh, offuer huilkit the ey kunne värie med nager skeel . . . 68

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