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8 D. Das Geständnis im spätmittelalterlichen schwedischen Recht 1. Gerichtsstand und confessio iudicialis et confessio extraiudicialis nach spatmittelalterlichem schwedischem Recht 2. Riicknahme oder Änderung eines abgelegten Gestandnisses 3. Gerichtliches Geständnis dutch Stellvertreter und ProzeBfähigkeit nach spätmittelalterlichem schwedischem Recht 4. Appellationsmöglichkeiten nach Ablegung eines Geständnisses nach spätmittelalterlichem schwedischem Recht E. ProzeBformen nach spätmittelalterlichem schwedischemUrkundenmaterial F. Das Geständnis nach spätmittelalterlichem schwedischem Urkundenmaterial 1. Geständnis ohne Zwang 2. Richtiger Gerichtsstand 3. Confessio iudicialis et confessio extraiudicialis 107 4. Geständnis dutch Stellvertreter 5. ProzeBfähigkeit G. Religiöse Aspekte des Geständnisses und theokratische Weltanschauung H. Kirchenrecht und Rechtspraxis I. Geständnis mit gleichzeitigen Einwendungen . . . 114 J. Zusammenfassung der Untersuchung des Geständnisses immittelalterlichen Rechts Schwedens . . . 115 Kap. 3. Das Geständnis im späteren römisch-kanonischen und im deutsch-römischen Recht A. Das Geständnis im späteren römisch-kanonischen Recht 117 B. Das Geständnis im deutsch-römischen Recht . . . . 128 C. Das lutherische Verständnis der Beichte und BuBe und sein EinfluB auf das Geständnis Kap. 4. Das Geständnis im schwedischen ProzeBrecht vom Beginn des 16. Jahrhunderts bis zur Einrichtung des Svea Hofgerichts im Jahre 1614 A. Die Stellung der Beichte und BuBe in der schwedischen Kirche nach der Reformation in Schweden und eventuelle Einfliisse reformatorischer Gedanken auf die Entwicklung des Geständnisses 94 95 97 97 100 101 102 106 107 110 110 112 113 117 151 155 156

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