65 3.2.1.Die Organisation 3.2.1.1.Einleitung ImFolgenden werden hauptsächlich die rechtlichen Verhältnisse imwichtigeren Erzstift dargestellt (3.2.1.2.); die Verhältnisse im Verdener Stift werden abschlieBend in einer kurzen Ubersicht geschildert (3.2.1.3.). Im Bremer Erzbistum wurde die zentrale Verwaltung bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts wie in anderen deutschen Territorien mit der Hofverwaltung verbunden. Bremervörde. Von 1510 bis 1566 hatten die Erzbischöfe ihren Sitz in Verden. Während dieser Zeit wurde das Erzstift vom Domkapitel verwaiter. Im Erzbistum gab es vier Stände, das Domkapitel in Bremen, die Prälaten, die Ritterschaft und die Städte (Bremen, Stade und Buxtehude). Die Stände des Territoriums spielten bei der Ausgestaltung des Rechtswesens eine wesentliche Rolle. Schon um 1400 einigten sie sich auf MaBnahmen zur Landfriedenswahrung. Sie richteten zudem ein ständisches Schiedsleutekollegium ein, dessen Urteile bei Streitigkeiten uber Herrschaftsrechte auch fur den Erzbischof verbindlich waren. 1490 einigte man sich iiber den Rechtsgang gegen Selbsthilfe. Auch die Initiative zur Einrichtung der höchsten Territorialgerichte, des Hofgerichts (3.2.1.2.1.) und des Oberlandgerichtes (3.2.1.2.2.), ging von den Ständen aus. Diese Gerichte wurden formell Gerichte des Landesherren, miissen aber iiberwiegend als Gerichte der Stände betrachtet werden, weil nicht zuletzt die Richter von den Ständen eingesetzt wurden. Die Stände kontrollierten insoweit die letztinstanzliche Gerichtsbarkeit weitgehend aber nicht vollständig, denn auch die erzbischöfliche Kanzlei (3.2.1.2.3.) hatte Gerichtsrechte, unter anderem in Strafsachen und Ehesachen. In den Untergerichten, den Landgerichten (3.2.1.2.4.), hatte der erzbischöfliche Rat ebenfalls bedeutenden EinfluB, und auf entsprechende Weise versuchte der Erzbischof auch EinfluB auf die Stadtgerichte zu gewinnen. Die erzbischöfliche Residenz war meist in 198 3.2.1.2.Das Erzstift Bremen 3.2.1.2.1. Das Hofgericht 1435 vereinbarten Erzbischof und Stände, daB ein Landtagsgericht dreimal jährlich „amSteingraven“ beim Bremer Landtagsplatz Basdahl als Gericht Schleif: Regierung S. 86 ff. 198 5 —Modéer
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