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473 wandte sich vor der Vollstreckung der empfohlenen MaBnahme auch noch nach Greifswald.-®® 8.3.2.4.5. Die Stadtgerichte Die Stadtgerichte bildeten nach dem Westfälischen Frieden wie schon vorher eine fiir die Fakultät wichtige Gruppe von versendenden Gerichten. Die Ostseestädte Stralsund, Rostock, Wismar, Liibeck und Kiel wandten sich auch weiterhin an Greifswald; nur Alten-Stettin war immer noch nicht vertreten. Auch Biirgermeister und Rat sowie die Niedergerichte von Greifswald und Anklam und schlieBlich die hinterpommerschen Städte Köslin, Regenwalde und Stargard blieben der Fakultät in Greifswald treu. 8.3.2.4.6. Die Kriegsgerichte In der Kriegsgerichtsorganisation ereignete sich die schwerwiegende Veränderung, daB das Auditoriat und der kriegsgerichtliche Stab in Stralsund aufgelöst und die Kriegsgerichtstätigkeit in Alten-Stettin konzentriert wurde. Die kriegsgerichtlichen Aktenversendungen an die Greifsv/alder Fakultät vor 1648 waren hauptsächlich von den Stralsunder Gerichten ausgegangen. Nach 1648 sind noch drei Versendungen aus Stralsund belegt, zu denen zwei weitere aus Stettin kommen; alle funf stammen aus dem Jahre 1650. Wahrscheinlich war eine der Ursachen des zahlenmäBigen Riickganges die Auflösung der Stralsunder Organisation; eine weitere kann aber auch in einer allgemein restriktiven Linie in der Verwendung des Versendungsverfahrens bei den Kriegsgerichten zu finden sein.^®® In alien fiinf Fällen erstattete die Fakultät Gutachten. In zwei Fällen hatte Generalauditeur Salefelt eigentlich Urteile begehrt.^®^ DieAnschreiben an die Fakultät hatte Salefelt in diesen beiden Fällen im iibrigen eigenhändig, aber im Namen des Generalkriegsgerichtes unterzeichnet.^®^ Zwei der Stralsunder Ersuchen stammen von Joachim Drömling und sind auch von ihm unterschrieben.^”^ Im dritten Stralsunder Fall ist das Begleitschreiben vom „Praeses, GeneralAuditeur undt Assessores des Königlichen Ulfsparre an die juristische Fakultät, datiert Wismar, den 13. Oktober 1649; UA Greifswald; Stettiner Bestand vol. 503. 300 pj]r 1660—1670 sind nur drei Fälle feststellbar. Salefelt an die juristische Fakultät vom 25. November und 10. Juni 1650; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 504. ,,Nomine Judicij militaris Regii Generalis subscribo“. Salefelt an die juristische Fakultät vom25. November 1650; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 504. Drömling an die juristische Fakultät, datiert Stralsund, den 9. August 1650, und undatiert; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 504. 299 302 303

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