471 Burgermeister und Rat von Stargard ergibt sich eine Aktenversendung an die juristische Fakultät in Leipzig. Burgermeister und Rat hatten gegen ein Urteil des Stettiner Hofgerichts vom 9. November 1648 an das consilium status Rechtsmittel eingelegt. Das consilium seinerseits hatte die Appellationsakten und die Schriften der Gegenpartei dann „zu Einholung einer rechtmässigen Urteil“ nach Leipzig versandt.-®® Dieser Fall zeigt zum einen, daC das consilium status gemäB den Vorschriften der schwedischen Regierung arbeitete, und zum anderen, daB es sich nicht mit der etwas provinziellen Fakultät in Greifswald begniigte, sondern sich an eines der bedeutendsten Spruchkollegien Deutschlands wandte. 8.3.2.4.3. Die Konsistorien An den Konsistorien wurde die Tradition der Jahre vor 1648 fortgesetzt: Das Konsistorium in Alten-Stettin versandte Akten an die Greifswalder Fakultät, das Konsistorium in Greifswald tat es nicht.^®® Fiir das Greifswalder Konsistoriumbestand auch weiterhin dutch seinen Direktor Joachim Völschow Personalunion mit der Fakultät. Jacob Stypmanns Ernennung 1654 zum Konsistorialassessor mit der besonderen Aufgabe, den Präses als Vizedirektor zu vertreten, und die gleichzeitige Gewährung einer Expektanz auf die Direktorstellung wird als Versuch der schwedischen Regierung angesehen werden miissen, das Recht der Fakultät auf Beeinflussung der Zusammensetzung des Konsistoriums zu brechen.“®^ Die zwei vomStettiner Konsistoriumbelegten Aktenversendungen waren beide ex-o//icio-Ersuchen um Fakultätsurteile, die die Fakultät dann auch im Namen des Konsistoriums ausfertigte.^^- Technisch fanden die Versendungen wie friiher dutch Boten des Konsistoriums statt.^®® Caspar Kempendorff an die juristische Fakultät, undatiert und ohne Ort; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 503. 1653 verfaCte die Fakultät auBerdem ein Urteil in pto injuriarum et cautionis de non effendendo et judicio sisti fiir die verordneten Räte des geistlichen Konsistoriums im Stift Kammin (Anschreiben datiert Köslin, den 8. Mai 1653); UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 505. Königliche Vollmacht vom 17. Mai 1654; RA: RR. Joachim Völschow (1591—1664) war während der letzten zehn Jahre seines Lebens behindert, „aber hat seine Amter beständig u. treulich verordnet“. Nach Bemerkungen in Vanselow: Gelehrtes Pommern in UB Greifswald. Andreas Krugers Erben ./. David Michels Erben und in specie Hieronymum Michaelis, Pastor zu Schönhagen, in pto debiti sowie Eva Beckers ./. Thomas Puttgarten in pto promissi matrimoni] nunc restitionis in integrum. Superintendens und Konsistorialrate an die juristische Fakultät, datiert Alten-Stettin, den 9. Dezember 1649 bzw. den 19. April 1653; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 503 bzw. 505. In dem Fall von 1649 wurde die Fakultät gebeten, den Boten zuruckzuschicken, aber mitzuteilen, wie lange „der Botte abwarten und still liegen“ solle. 288 290 291 292
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