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470 Fakultät wurden imNamen des Gerichts ausgefertigt und von dem als Verwaiter tätigen Beamten unterzeichnet,^®^ In alien Fallen iibersandte das Hofgericht gleichzeitig Sporteln nach der iiblichen Taxe, die auch in alien Fallen akzeptiert wurden, Fiir den Sekretär der Fakultät wurde jedoch keine besondere Summe mitiibersandt, sondern dessen Gebiihren waren von den Fakultätssporteln zu nehmen.^®" Die Versendungen nach Greifswald geschahen auf dem jeweils giinstigsten Weg. In einer Sache enthalten die Akten den Vermerk, daC ein Herr Marschius aus Greifswald die Akten bei der Fakultät eingereicht habe und sie nach Fertigstellung des Urteils auch wieder nach Stettin schaffen wiirde. In einem anderen Fall erbat das Hofgericht ein Urteil innerhalb von 8 Tagen und Ubersendung nach Stettin „durch die ordinär Post“.-®® Auch Aktenversendung vom Hofgericht in Greifswald ist in einem — einzigen — Fall belegt. 1650 iibersandte der Hofgerichtsverwalter Arendt von Bohlen der Fakultät eine Zaubereisache. Das Hofgericht erhielt ein Urteil und die Fakultät als Gebiihr dieerbetenen 3 Reichstaler. InUbereinstimmung mit der PHO und dem VB von 1613 schrieb von Bohlen, der Protonotar des Hofgerichts solle die Entschädigung der Fakultät „pro studio et labore"’ „auff beschehene Anzeige forth richtig machen“. Diese Aktenversendung diirfte ein seltener Ausnahmefall gewesen sein —vielleicht weil das Hofgericht in diesemFall eine besonders schnelle Entscheidung benötigte.287 8.3.2.4.2. Das Gouvernement Aktenversendung der pommerschen Provinzregierung, des Gouvernements {consiliumstatus), an die Greifswalder Fakultät ist nicht belegt. Das Aktenversendungsverfahren war dem consilium status jedoch nicht grundsätzlich fremd. Aus einem Gutachten der Greifswalder Fakultät von 1648 fiir den Generalkommissar Caspar Kempendorff als Partei in einem Streit mit von Sternbach ./. Oloff Oloffsson in pto furti, Hofgericht an die juristische Fakultät, datiert Alten-Stettin, den 29. Januar 1653. lochim Weyers nachgelassenen Wittwe und Erben vormunder ./. Peter Weyer in pto homicidi], Hofgericht an die juristische Fakultät, datiert Alten-Stettin, den 26. April 1653. UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 504 (1) und 505 (2, 3). Christian Pistorius (Oktober 1650), Heinrich Coelestin von Sternbach (Dezember 1650), Philip össler (Januar 1653) und Bogislaff Philip Michaelis (April 1653). 285 pyQ duobus risce responsis accepi duos Ungaricos, et tres imperiales actis inclusos, de quibus dr. secretarius dimidium imperialem accipiet. Hofgericht an die juristische Fakultät vom 29. Januar 1653; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 505. —Vgl. oben S. 447. Marten Gröten im Namen seiner Frau ./. Biirgermelster und Rat zu Loltz in pto hexerey und in specie cautionis et relaxationis ex carcere, Hofgericht an die juristische Fakultät, datiert Greifswald, den 1. November 1650; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 504. 284 286

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