467 Nach 1654 finden sich in den Akten der Greifswalder Fakultät auch vier Fälle aus Bremen-Verden. Sie stammen alle von Gouverneur und Regierung der Flerzogtiimer Bremen und Verde in Stade. Zwei der Versendungen betrafen Strafsachen, und in den beiden anderen richteten sich Klagen gegen den Advokatfiskal in Bremen-Verden pto purgationis sive deductionis innocentiae''. Alle Begleitschreiben sind vomRegierungsrat Adolph Benedikt Marschalk unterzeichnet und mit dem Siegel der Stader Kanzlei versehen. Auch nach 1648 kamen Versendungen auswärtiger Obergerichte nach Greifswald vor. Unter den auswärtigen Sachen dominierten weiterhin die der mecklenburgischen Fierzöge. 1653 iibersandte beispielsweise Herzog Adolf Friedrich vier Sachen (mit der Gegenzeichnung des Kanzleirates Joachim von Nessen) und Dr. Johan Cothmann weitere im Auftrage Herzog Gustaf Adolfs.-®® „Stathalter, Cantzlär und Rhäte“ BraunschweigLiineburgs wandten sich 1656 durch Kanzler Heinrich Langenbeck in zwei Fällen an Greifswald und 1650 Herzog Friedrich III. von HolsteinGottorp in einem Fall (in dem es um eine Appellation in pto homicidij ging).268 Vor 1648 hatten zivilrechtliche Streitigkeiten einen wesentlichen Teil der bei der Fakultät anhängigen Sachen ausgemacht. Nach 1648 trat eine Verschiebung zu Strafsachen und vor allem Zaubereisachen ein, die gelegentlich mehr als die Hälfte der versandten Strafsachen ausmachten.-®® Unter den Zivilsachen kamen vor allem erbrechtliche Streitigkeiten und Forderungssachen haufiger vor. Wie gelegentlich auch schon vor 1648 kam es in Erbschaftssachen vor, daB Anfragen von dem Ubersender nicht mit seinem vollen Namen, sondern zur Vermeidung jeglicher Beeinflussung der Fakultät nur mit Initialen unterzeichnet wurden^"® —ein Verfahren, das in zivilrechtlichen Streitigkeiten auch anderweitig vorkam.^^^ Adolf Friedrich an die Juristische Fakultät, datiert Giistrow, den 27. März, 7. Juni, 30. Juni und 1. Juli 1653; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 505. Zu ihm Krause, ADB 23 S. 447. Vgl auch Kneschke: Adelslexikon 6 S. 471. -®'* Zu ihm Fromm, ADB 4 S. 518. Datiert Giistrow, den 23. April 1653. Vgl. auch Gustaf Adolf an die juristische Fakultät, datiert Giistrow, den 17. Januar 1656; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 505 bzw. vol. 507. Zu ihmKöcher, ADB 17 S. 662 ff. Eine Läuterungssache und eine Sache in pto geforderte Meliorationskosten. Flerzog Friedrich III. an die juristische Fakultät, datiert Gottorp, den 6. März 1650; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 504. 269 1649: 16 Zaubereisachen von 53 Gutachten und Urteilen in Strafsachen, 1650 36 von 63, 1653 43 von 95, 1654 (nicht vollständig) 16 von 24, 1656 14 von 42. Siehe beispielsweise „G. C.“ an die juristische Fakultät, datiert Liibeck, den 24. Mai 1656; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 507. Schikora: Spruchpraxis S. 211 f. 262 263 265 266 267 268 270
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