465 Dr. Friedrich Gerdes,^®” der jedoch sein neues Amt erst 1660 angetreten zu haben scheint.’^^ In der Zwischenzeit scheint Anton Gunter Fritzius als Vertreter gewirkt zu haben. Mit Gerdes’ Einzug in die Fakultät wurde die friihere nepotistische Ernennungstradition wiederaufgenommen. Während der ersten schwedischen Jahre hatte die Fakultät sonst nur bei der Berufung von Pommeresch —einem Vetter von Franz Stypmann — einen der Fakultät durch Familienbande nahestehenden Kandidaten favorisiert. Im iibrigen hatte auch die schwedische Reichsregierung in gewisser Hinsicht zum Wiederaufleben des friiheren Branches beigetragen, indemsie nämlich sowohl David Mevius als auch Jacob Stypmann zu Lehrstuhlinhaber ernannte. 254 8.3.2. Die Spriichfätigkeit der Fakultät 1648—1657 8.3.2.1. Einleitung Der Westfälische Frieden markiert auch in der Tätigkeit der Greifswalder Fakultät den Ubergang zu einer neuen Zeit.^^^ Der Kontrast der Jahre nach 1648 zur Zeit vor dem FriedensschluB ist nicht so deutlich wie in der allgemeinen politischen Entwicklung, ein Einschnitt aber unverkennbar. Die wesentliche Veränderung bestand in der Einrichtung des Tribunals in Wismar und der Eingliederung des Tribunals in die Gerichtsorganisation der schwedischen Provinzen. Dieses Tribunal wurde zum koordinierenden Organ der gesamten Gerichtsbarkeit und nahm insoweit gegeniiber alien Organen der Rechtsprechung eine hervorgehobene Stellung ein. Diese Hervorhebung machte es unmöglich, Tribunalsentscheidungen an andere Instanzen zu delegieren und das Aktenversendungsvervahren in den TribunalsprozeB zu integrieren; das Tribunal war „so starck als keine Facultät und Collegium Juridicum bei einer Universität in Teutschland, auch kein Schöppenstul“. Erfahrungen und Qualifikationen der Tribunalsrichter sollten gewährleisten, daB sie alle „Landes Sitten, Rechte und Gewonheiten“ beherrschten. Das rechtfertigte zugleich ein ausdriickliches Verbot „Hn D. Gerdessen, nachgehende, da dieser zu Ordinar Profession befordert worden, den Hn. D. Mascowen, mit Einwilligung der Fakultät an seine Statt gesetzet.“ Kosegarten: Geschichte I S. 266. Vgl. UB Greifswald: Randbemerkungen in Vanselow: Gelehrtes Pommern S. 196, der 1661 angibt. Das Dekanatsbuch nennt fiir 1660, Friedrich Gerdes „pro substitutio dni doctorts Mevii receptus sit‘\ Friedländer: Ältere Universitätsmatrikeln 11:2 S. 93. UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 90. Das erhaltene Material der Spruchtatigkeit dieser Zeit ist nicht vollständig; Lucken bestehen fiir die Jahre 1651, 1652, 1655 und 1657 sowie fiir die Monate Januar bis Mai 1654. Gewisse Jahrgange sind jedoch vollständig erhalten; siehe oben Kap. 8.2.2. FuBnote 90 S. 437 f. 30 —Modéer 255
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