464 lassen wollte, Denkbar ist aber auch, daB die Regierung die Vakanz im Konsistorium fur so bedenklich hielt, daB ihr möglichst bald abgeholfen werden muBte. Da die Assessorenstelle mit der Mitgliedschaft in der Fakultät untrennbar verbunden war, blieb der Regierung nur der Ausweg, den zukiinftigen Assessor auch zum ordentlichen Professor zu ernennen und eine entsprechende Amtsvollmacht zu formulieren.^^® Hier ergab sich fiir die Regierung eine Möglichkeit, das Nominations- und Präsentationsrecht der Universität zu umgehen. Stypmanns Ernennung scheint jedoch keinen EinfluB auf die Universitäts- und Fakultätsarbeit gehabt zu haben, denn allem Anschein nach hat Stypmann keine Amtsaufgaben an der Fakultät wahrgenommen.-^^ Offensichtlich akzeptierte die Fakultät die Vollmacht insoweit nicht, als es umihre interne Arbeit ging. Die Einwendungen gegen Michaelis’ Benennung als professor substitutus waren prinzipieller Art gewesen. Nach seiner Berufung als Syndikus in Liibeck imJahre 1655 wurden auch personelle Aspekte des Benennungsrechts aktuell. Als neuen substitutus benannte Mevius nämlich mit Konrad Friedlieb eine der umstrittensten Personen an der Fakultät während des Friedlieb war 1654 in Greifswald zum Doktor pro- 17. Jahrhunderts. moviert worden und hatte offenbar Mevius durch falsche Angaben zur 249 Benennung veranlaBt.-®^ Als Mevius von der Täuschung erfuhr, „wie nicht weniger die schlechte Gestalt dessen Gemiithe und Gelahrtheit ersehen auch danegst dessen Leben und Schrifften genauer untersuchet“, zog er seine Benennung mit der Begriindung zuriick, „dass er D. Friedlieben darzu nicht tiichtig achtete“. Als neuen substitutus benannte er seinen Neffen RA: RR vom 17. Mai 1654. *■*' Vgl. Friedländer: Ältere Universitätsmatrikeln II: 2 S. 62, 64 und 68. Vgl. hierzu Friedländer: Ältere Universitätsmatrikeln II: 2 S. 135. Später geadelt von Friedensberg; Schlegel-Klingspor: Ättartaflor S. 77. BanDORF, ADB 7 S. 399 f. Friedländer: Ältere Universitätsmatrikeln 11:2 S. 62. —Kosegarten: Geschichte I S. 266. — Uber Friedliebs akademische Fehden Prochnow, Pommersche Jahrbiicher 1914 S. 79 ff. —Vgl. Seth: Universitetet i Greifswald S. 70. *51 Nach dem Bericht der Fakultät soil Friedlieb Mevius u. a. durch die Behauptung getäuscht haben, daB „der eine Ordinarius in der Juristen Facultät zu solcher substitution gerathen, und der ander darin verwilliget hätte“; Universitatis et Facultatis Juridicae Gryphiswaldensis Apologetica Relatio omnium Actorum Judicialium contra D. Conradum Friedlibium etc. Greifswald 1680 S. 13 ff. — Der Fakultät wäre am liebsten gewesen, wenn Kirchain, der zweite von ihr fiir eine ordentliche Professur Nominierte, substitutus geworden wäre. Ein umfangreicher Schriftwechsel zwischen der Universität und Mevius befindet sich in UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 90. Die Fakultät versuchte, Friedlieb fiir inkompetent zu erklären; siehe hierzu den Schriftwechsel mit dem königlichen Sekretär Eduard Philipsson in Stettin; a.a.O. 248 249
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