463 imMärz 1653 deutlich. ImHerbst 1652 hatten J. N. Lillieströmund Friedrich Pascovius mit David Mevius iiber eine Berufung als Vizepräsident an das Tribunal in Wismar verhandelt. Während dieser Verhandlungen hatte Mevius einige Bedingungen fiir die Annahme eines Rufes gestellt. Eine der „von ihm vorgeschlagenen Conditionen“, die von der Reichsregierung akzeptiert wurde, bestand darin, daB er den unbesetzten vierten Lehrstuhl an der Greifswalder Fakultät erhalten und zugleich ermachtigt werden sollte, fur die Dauer seines Amtes in Wismar „einen tiichtigen Substitutus“ an seiner Stelle an der Fakultät lehren zu lassen. Lillieström, der zugleich Kurator der Universität war,^^^ wurde von der Reichsregierung beauftragt, der Fakultät mitzuteilen, daB sie Mevius’ Benennung eines Vertreters anzunehmen habe.^^^ Mevius’ jus substituendi fiihrte zu Protesten der Fakultät, und die Universität betrachtete die Entscheidung der Reichsregierung als schwerwiegenden Eingriff in das Nominierungs- und Präsentationsrecht der Universität.^'*^ Im Juli 1653 benannte Mevius mit Henrik Michaelis einen fiir alle Beteiligten annehmbaren Kandidaten, der wie schon erwähnt von der Fakultät fiir eine ordentliche Professur nominiert worden war.^*'* Die Bestimmung der Statuten, daB zwei der Fakultätsmitglieder im Greifswalder Konsistorium Dienst zu tun hatten, wurde aufrechterhalten. 1642 waren Joachim Völschow zum Direktor und Franz Stypmann zum Assessor ernannt worden. Nach Stypmanns Tod 1650 war von der Fakultät kein Nachfolger bestimmt worden. Obwohl der Kreis der Kandidaten auf die Fakultätsmitglieder beschränkt war, nahm die Reichsregierung fiir sich das Recht der Ernennung in Anspruch. Erst am 17. Mai 1654 ernannten sie den damaligen Sekretär bei der vorpommerschen Regierung Jacob Stypmann zum ordentlichen Professor und zugleich zum Konsistorialassessor.^*^ Stypmann erhielt auBerdem die Expektanz auf die Direktorsstelle nach Völschow. Die Ernennung Stypmanns ist insoweit bemerkenswert, als damals kein Lehrstuhl an der Fakultät frei war und die Fakultät deshalb Stypmann auch nicht fiir das Amt vorgeschlagen hatte. Die Ernennung mag dadurch zu erklären sein, daB die Reichsregierung Mevius’ Vertreter nicht als vollwertig betrachtete und Mevius’ Substitutionsrecht auch nicht indirekt auf die Zusammensetzung des Konsistoriums einwirken Hierzu Seth: Universitetet i Greifswald S. 48 und 57. KMt an Lillieström vom 31. März 1653; RA: RR. — Das Schreiben ist sicher durch Pascovius’ Besuch in Stockholm im Friihjahr 1653 veranlaBt. Vgl. hierzu oben Kap. 7.2.I.2. S. 316 ff. *** Universität in Greifswald an Lillieström vom Mai 1653; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 90. David Mevius an die Universität, datiert Stralsund, den 22. Juli 1653; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 90. RA: RR. Stypmann war am 20. Oktober 1651 geadelt worden; SchlegelKlingspor: Ättartaflor S. 282 f. 245
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