462 Henrik Michaelis und der Oldenburger Anton Gunter Fritzius.^^® Michaelis war 1650 in Greifswald promoviert worden und auch an der philosophischen Fakultät tätig.^^^ Wegen seines Arbeitseinsatzes an der juristischen Fakultät wurde seine Kandidatur fiir den immer noch unbesetzten vierten Lehrstuhl an der Fakultät erwogen,^^® die ihn dann auch Mitte März 1653 nominierte.^®^ Fritzius disputierte am 15. Juli 1652-^^ und erhielt am 13. September 1652 eine vom Generalgouverneur ausgefertigte Ernennung zum auBerordentlichen Professor. Auf Wunsch Fritzius’ wurde die Ernennung am 30. Juli 1653 von der Reichsregierung konfirmiert. 1651 wurde im iibrigen der Pyrmonter Johannes Conrad Billebius von der Universität als auBerordentlicher Professor nominiert und nach Supplik am9. März 1652 von der schwedischen Reichsregierung ernannt. Hinter der Einrichtung dieser drei auBerordentlichen Professuren stand der Wunsch der Regierung, die Fakultät zu verstärken. Das machte jedoch auch eine Regelung der finanziellen Fragen erforderlich. Fritzius’ Amtsbeziige sollten aus Mitteln der Akademie —also ohne zusätzliche Belastung des Staatshaushaltes — gezahlt werden.^^® Dasselbe durfte auch fiir Kirchains Amtsbeziige gegolten haben.^®^ Bis 1657 kames dann noch zu einigen weiteren Personalveränderungen. Am3. April 1655 starb Joachim Erich; als sein Nachfolger wurde Georg Engelbrecht nominiert und ernannt.^®® Eine weitere auBerordentliche Professur war dadurch vakant, daB Henrik Michaelis mit der Wahrnehmung der Aufgaben der vierten ordentlichen Professur beauftragt wurde. Inhaber von Michaelis’ auBerordentlicher Professur wurde Walter Grigge. Der vierte Lehrstuhl blieb unbesetzt, obwohl Kirchain und auch Michaelis als Kandidaten nominiert worden waren. Der Grund der Zuriickhaltung der schwedischen Reichsregierung in der Berufungsfrage wurde 233 235 240 Friedländer: Ältere Universitätsmatrikeln II: 2 S. 51. Friedländer: Ältere Universitätsmatrikeln 11:2 S. 40. Kosegarten: Geschichte I S. 257. *30 Dekanatsbuch vom 6. November 1652; Friedländer: Ältere Universitätsmatrikeln 11:2 S. 57. Friedländer: Ältere Universitätsmatrikeln II: 2 S. 61. Friedländer: Ältere Universitätsmatrikeln 11:2 S. 56 f.; er wurde am 12. Oktober desselben Jahres promoviert. Zeugnis der Universität vom 10. Juni 1651; UA Greifswald: Stettiner Bestand 233 vol. 90. *** Vollmacht in RA: RR. RA: RR. Vgl. Seth: Universitetet i Greifswald S. 50. 23« Ygi beispielsweise fiir Uppsala: Annerstedt: Upsala universitets historia I S. 345 ff. Seth: Universitetet i Greifswald S. 50. 238 UB Greifswald: Randbemerkungen in Vanselow: Gelehrtes Pommern S. 140. Johan Oxenstiernas Berufung vom31. Juli 1655 in Abschrift in RA: E 949. Molitor: Juristenfakultäc S. 16. 240
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