461 dentlichen Professoren an der Fakultät hervorgehoben, well die Inhaber dieser Ämter durch Aufgaben beim Hofgericht und Gouvernement an der Lehrtätigkeit gehindert wurden. Generalgouverneur Wrangel wartete deshalb keine Nominierungsvorschläge der Fakultät ab, sondern ernannte den Greifswalder Juristen Johannes Pommeresch ohne Umschweife zum auBerordentlichen Professor.^-^ Wrangel driickte dariiberhinaus seine Wiinsche aus, daB Pommeresch zum Lehrstuhlinhaber und ordentlichen Professor aufsteigen sollte,^^- Pommeresch meldete zudem selbst bei der Reichsregierung sein Interesse an einer ordentlichen Professur an. Königin ChriStina ernannte auch in diesem Fall den Supplikanten nicht ohne weiteres, sondern lieB J. N. LillieströmgemäB den Statuten an Ort und Stelle mit den Professoren der Fakultät iiber die Berufung verhandeln.^^* Eigene Kandidaten versuchte die Reichsregierung durch Empfehlungen an die Universität durchzusetzen, umauf diesemUmweg die Ernennungspolitik schon in einem friihen Stadium des Verfahrens zu beeinflussen.^^^ Die Universität antwortete Lillieström, daB sie Pommeresch fur geeignet halte.^-^ Am 6. April 1652 wurde Pommeresch dann von der akademischen Versammlung als ordentlicher Professor nominiert und am 11. September von Wrangel imNamen der schwedischen Königin ernannt.--® Pommereschs Amtsvollmacht enthielt eine Aufzählung der Amtsaufgaben der Lehrstuhlinhaber. Die Unterrichtsverpflichtungen wurden besonders unterstrichen,^’^ Pommeresch sollte aber auch —neben den Aufgaben, die ihm das Konzil auferlegte — „in belehrungen undt urtheln so bey Facultät eingeholet worden, die Rechte undt sein gewissen in acht zu haben“. Die Erwähnung der Spruchtätigkeit in der Vollmacht zeigt, daB ihre Wahrnehmung —in Ubereinstimmung mit den Fakultätsstatuten von 1642 —als Teil der Amtspflichten betrachtet wurde. Wie von der Universität gefordert, wurde die Zahl der auBerordentlichen Professoren erhöht. 1651 wurden zwei derartige Ämter an der juristischen Fakultät eingerichtet. Erste Amtsinhaber wurden der Liibecker Wrangels Berufung vom 22. März 1650; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 90. Otto Schulman und Johan Hallenus an die Universität in Greifswald, datiert Stralsund, den 26. Oktober 1650; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 90. KMt an Lillieström vom 13. November 1651; RA: RR. Vgl. Hofmeister: Geschichtliche Stellung S. 15. Universität in Greifswald an J. N. Lillieström vom 5. März 1652; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 90. Friedländer: Ältere Universitätsmatrikeln 11:2 S. 56. —UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 90. Pommeresch scheint bei der Reichsregierung keine Konfirmation seiner Vollmacht begehrt zu haben. „das er seine lectiones und gestrewer sorgfalt, vor als nach abwarte, flelssig disputire undt in Collegijs privatis et publicis die Jugend exercire unndt anweise“. 222 224 227
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