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459 richtung einer Universität berechtigt sein sollte.^®® Mit dieser Vorschrift wollten die Schweden jedoch nicht den Bestand der Greifswalder Universität sichern, sondern die Errichtung einer neuen theologischen Lehranstalt — in erster Linie in Verden — legitimieren.^**® Allerdings interessierte sich dann Königin Christina besonders fur die Universität in Greifswald und entschloB sich, sie zu einer den groBen europäischen Universitäten ebenbiirtigen zu machen.-^” In den Jahren nach dem FriedensschluB war die zentrale Frage fiir die Universität, wie ihre Wirtschaftslage verbessert werden konnte. Das Amt Eldena erbrachte nicht die veranschlagten Erträge, und die pommerscheEinrichtungskommission wandte sich deshalb an die Reichsregierung mit der Frage, ob die Universität iiberhaupt weiterbestehen sollte.^^^ Die Regierung entschied sich eindeutig fiir ein Fortbestehen und lieB seit 1648 Professoren auch iiber den pommerschen Staatshaushalt entlohnen.-^^ 1651 schlug die Regierung zudem eine Erweiterung des Lehrkörpers der Universität vor. Diese Erweiterung sollte sich jedoch nicht auf die juristische Fakultät erstrecken, die auch weiterhin aus vier Professoren bestehen sollte.^^^ Die Erweiterungsvorschläge wurden mangels wirtschaftlicher Möglichkeiten nicht verwirklicht, und die Zahl der Studenten aus dem schwedischen Mutterland, die zeitweilig kräftig gestiegen war, ging wieder zuriick. ImAbdikationsrezeB Königin Christinas von 1654 wurde festgelegt, daB die pommerschen Tafelgiiter ihr zufallen sollten. Diese Bestimmung hätte auch die der Universität zugewiesenen Tafelgiiter erfaBt und leicht die finanzielle Situation der Universität verschlechtern können. In den RezeB wurde deshalb eine Regelung aufgenommen, nach der die der Greifswalder Universität zustehenden Giiter von der Zuweisung an Königin Christina ausgenommen sein sollten.-^^ Die wirtschaftliche Lage der Universität verschlechterte sich aber dennoch, denn die Kriege gegen Polen und Dänemark trafen auch sie durch Kontributionen und Einquartierungen schwer. Der Tribunalspräsident Johan Oxenstierna machte deshalb in seiner Eigenschaft als erster schwedischer Kanzler der Universität imZusammenhang mit dem zweihundertjährigen Jubiläum der Universität 1656 dem König seine Aufwartung mit der Bitte umfinanzielle Flilfe, die allerdings erfolglos blieb.^^® 214 IPOArt X § 13; IPWS. 54 und 141. Göransson, KHÄ 1948 S. 54 ff. Seth: Universitetet i Greifswald S. 46. Memorial der Kommission vom 17. August 1650; RA: Pommeranica vol. 433. Seth: Universitetet i Greifswald S. 49. Anlage zu Schreiben von C. G. Wrangel an KMt vom 28. Juni 1651; RA: Pommeranica vol. 128. Seth: Universitetet i Greifswald S. 59. Stiernman: Besluth II S. 1208 ff. —von Essen: Alienationer S. 29 und 51. Seth: Universitetet i Greifswald S. 60. 208 209

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