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456 wenden. Ein Urteil, das sich auf eine Fakultatsentscheidung griindete, durfte jedoch nicht ohne Bestätigung des Feldmarschalls vollstreckt oder geläutert werdend^^ Von schwedischer Seite wurde das Verfahren der Kriegsgerichte in Deutschland insoweit also dem der allgemeinen Gerichte in den besetzten deutschen Gebieten angepaBt. Fiir die Zeit von 1641 bis 1648 sind zehn Aktenversendungen von Kriegsgerichten an die Greifswalder Fakultät belegt. Fälle von der Garnison in Wismar und den schwedischen Armeen in Westfalen und Bremen-Verden sind allerdings nicht erhalten. Offenbar haben sich die Gerichte in Pommern wegen der örtlichen Nähe an die Greifswalder Fakultät gewandt. Da die Kriegsgerichte eine Neuigkeit fiir Pommern gewesen sein diirften, wurde die Fakultät zugleich auch mit einemfiir sie neuen Typvon Gerichtsentscheidungen konfrontiert. Die ältesten aufgefundenen Entscheidungen vom Beginn der vierziger Jahre stammen aus Stralsund. Die Begleitschreiben zu den iibersandten Akten sind vom Stralsunder Auditeur Joachim Drömling und dem vorpommerschen Generalauditeur Henrik Salefelt unterschrieben. Nach der Versetzung nach Stettin versandte Salefelt auch von dort Akten nach Greifswald zur Stellungnahme der Fakultätd®® Acht der zehn Fälle hatten ihren Ursprung jedoch bei den Kriegsgerichten in Stralsund und deuten auf eine verhältnismäBig häufige Beauftragung der Fakultät durch diese Gerichte während der hier fraglichen Zeit hin. Die Aktenversendungen an die Fakultät fanden vomStralsunder Kriegsgericht und —in einemFall —in einem mllitärischen Verfahren vomVizegouverneur und seinen Räten in Stralsund iiber den Auditeur statt. AuBerdem wandten sich das Generalkriegsgericht in Stettin und das Kriegsgericht in Anklaman die Fakultät. Das erhaltene Aktenmaterial bestätigt den inder oben erwähnten Generalauditeursvollmacht ausgesprochenen Grundsatz, daB nur Strafsachen zur Stellungsnahme versandt werden diirften. Alle aufgefundenen Sachen betrafen zudem allgemeine Strafsachen,nicht aber speziell militärische 194 195 Stieler: Auditeur S. 81 f. i«4 Vgl. hierzu Kap. 4.2.6. S. 164. Eine Untersuchung der Akten fiir 1631—1637 hat keine Versendungen an die Fakultät ergeben. Dromling an die juristische Fakultät vom 14. März und 24. September 1641; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 498. Henrik Salefelt an die juristische Fakultät vom 20. November 1641 und juristische Fakultät an Salefelt vom 6. Oktober 1641; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 498. *®® Salefelt an die juristische Fakultät, datiert Alten-Stettin, den 17. Juni und 5. August 1647; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 502. *®® Acht Morde, ein Bigamiefall, ein Unzuchtsfall und ein Fälschungsvergehen waren Gegenstand dieser Verfahren. 196

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