453 und in Stolp (Hinterpommern), die die Schweden wiedereingerichtet und mit eigenemPersonal besetzt hatten. Der Landvogt Eckard von Usedom auf Riigen wandte sich schon 1641 an die Greifswalder Fakultat mit einem Begehren umStellungnahme zu einer Supplikation pro inpetranda gratia^ die ein Verfahren betraf, das vorher beim dortigen fiirstlichen Landgericht anhängig gewesen war. Wilhelm Mildnitz versandte nach seiner Versetzung vomStettiner Hofgericht zumLandvogteigericht in Stolp einige Zivilsachen an die Fakultat zum ErlaB von Belehrungsurteilen.^®^ Wegen der groBen Entfernungen von Greifswald dauerte es in diesen Fallen verhältnismäBig lange, bis die Akten an die urspriinglichen Absender zuriickgelangten. Zwischen der Unterzeichnung des Anschreibens an die Fakultat und der Datierung der Responsen lag ungefähr ein Monat. Die Amtsgerichte der herzoglichen Tisch- und Tafelguter versandten gleichfalls Akten an die Fakultat. Ihre Versendungen waren schon wahrend der herzoglichen Zeit rechtlich geregelt worden.^®* JochimEdling, Inspektor des Amtes Eldena, benutzte die Versendungsmöglichkeit erheblich haufiger als die Inspektören der anderen Tafelguter.Der Grund hierfiir lag nicht nur in den örtlichen Bindungen, sondern auch in der Tatsache, daB das an die Universitat vergebene Amt von Sportelzahlungen befreit war. Der Inspektor des Amtes Wolgast, Joachim Knock, begehrte von der Fakultat u. a. Stellungnahmen zu Kompetenzkonflikten mit geistlichen Gerichten und zu Strafsachen.^®® SchlieBlich sind auch vereinzelte Versendungen vom Hauptmann und Amtsrichter zu Alten Stargard belegt.^®’ Um die Mitte der vierziger Jahre versandten einige Gutsherren und Lehnsnehmer, die Patrimonialgerichtsbarkeitsrechte hatten, einige Sachen nach Greifswald. 1646 waren beispielsweise etwa zehn derartige Sachen bei 181 185 *** Eckard von Usedom an die juristische Fakultat, datiert Bergen, den 27. Mai 1641; UA Greifswald; Stettiner Bestand vol. 498. Mildnitz an die juristische Fakultät, datiert Stolp, den 10. März 1646 und den 22. Dezember 1646; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 501 beziehungsweise 502. Im Amt Stolp hatte man sich jedoch schon vor Mildnitz’ Ernennung nach Greifswald gewandt. Die bestellten „Inspector undt Beambte des Ambte Stolp“ versandten 1644 eine Sache an die Fakultät: Schreiben an die juristische Fakultät vom 21. Februar 1644; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 500. 183 Visitationsbescheid von 1626; von Essen: Alienationer S. 16 f. Aus den Jahren 1641—48 sind 12 Fälle erhalten. Knock an die juristische Fakultät, datiert Wolgast, den 16. November 1644; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 500. Knock an die juristische Fakultät, datiert Wolgast, den 29. Mai 1646 und den 22. Juni 1647; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 501 bzw. 502. Stargard, den 27. März 1641; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 498. 184 187
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