447 zahlen.^^^ Zwischen Greifswald und Stettin scheint damals eine Post eingerichtet gewesen zu sein; Versendung dutch Boten kam jedoch u. a. vor, wenn periculumin mora vorlagd^- Beförderung auf Grund von Postprivilegien, die Privatpersonen erteilt worden waren, kamen im iibrigen auch anderweitig, beispielsweise in Hessen-Kassel, vor. Gelegentlich enthielten Begleitschreiben an die Fakultät Bitten um Angabe der Gebiihren, die dann nachträglich bezahlt wurden.^^'^ Oft wies jedoch die Fakultät den Sekretär an, die Entscheidung nicht herauszugeben, bevor die verlangten Gebiihren bezahlt waren: „Non exfundat Secretarij hoc responsum antequam sportulae sunt expositae“. Es kam vor, daB der Bote den verlangten Betrag nicht bei sich hatte und die Fakultät die Akten nicht ohne weiteres herausgab. In einer Kanzleisache, die Johan Cothmann, der Kanzler Herzog Adolf Friedrichs von Mecklenburg, 1647 an die Fakultät versandt hatte, hatte der Bote nicht die voile Summe bei sich. Petrus Stephani schlug damals seinem älteren Kollegen Joachim Völschow vor, man solle sich ausnahmsweise mit dem Betrag begniigen, den der Bote bei sich hatte, „wan der Cantzler Cothmann uns alzeit aus ihrer Cantzley das Geldt gonnen wolte“.^^® In anderen Fällen wurde der Sekretär beauftragt, dem Absender der Akten mitzuteilen, die Fakultät habe „das Responsum zwahr fertigk, aber es musste noch 1 Ducat und des Secretarij Gebiihr bey Abholung desselben geschickt werden“.^^^ Einige Behörden hatten besondere Aktenboten, die mit den versandten Akten zu den Fakultäten reisten und sich zu den fiir die Fertigstellung der AuBerungen vereinbarten Terminen wieder einfanden. Derartige Boten 153 „Ein reitender Botte ist alhier, er lesst der H. Consul beschleunigung, des Responsi zu befordern." Vermerk des Sekretärs auf einem Schreiben Ch. Wolffradt von Bassevitz’, datiert Lvihburg, den 12. Februar 1647; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 502. Christian Pistorius MIssivschreiben an die juristische Fakultät zum Schreiben des Gouvernements, datiert Alten-Stettin, den 17. Februar 1641; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 498. Vgl. Sämtl. Flessische v. Cantzler und Reg. Räthe an die juristische Fakultät, datiert Kassel, den 15. April 1644, worauf geantwortet wird, daB die Anwort am „konftige Posttag“ abgehen werde; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 500. „PItte dem Botten Schein zu ertheilen was zu zahlen“. Biirgermeister und Rat in Greiffenberg an die juristische Fakultät, datiert den 16. Mai 1644; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 500. „Der Botte hatt nicht mehr gehabt als 3 ducaten, davon der Secret. seIn partu“. Biirgermeister und Rat in Kiel, datiert den 26. September 1646; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 501. Cothman an die juristische Fakultät, datiert Giistrow, den 10. Juni 1647; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 502. Vermerk auf dem Schreiben des Ratzeburger Domkapitels an die juristische Fakultät vom 5. November 1647; UAGreifswald: Stettiner Bestand vol. 502. 153 154 155 156
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