446 der Fakultät betrug fiir diese beiden Sachen eigentlich 6 Reichstaler; sie verlangte allerdings weniger, denn .. die Soldaten geben nicht viel, darumb wihr 4 Rthlr zu fordern“d^^ Bei komplizierteren Gutachten konnten die Gebiihrenforderungen auf 8 bis 10 Reichstaler erhöht werden. In solchen Fällen pflegte die Fakultät ihre Forderung zu begriinden: „Es ist eine schwere und miihesame Sache“, notierte sie 1647 in einer Sache aus Preseck (Mecklenburg-Schwerin).^^® In einem zweiten Fall, fiir ein Urteil an das Hofgericht von Braunschweig-Liineburg, stellte die Fakultät 20 Reichstaler in Rechnung.^^^ AuBer der Fakultät sollte auch der Sekretär, der die Stellungnahmen ins Reine schrieb, eine Vergiitung bekommen, die normalerweise in den Gebiihren der Fakultät nicht enthalten war. Gewöhnlich betrug sie 12 Schilling lubisch je Entscheidung. Der Kostenvermerk auf den Akten bezeichnete lediglich die Forderung der Fakultät: „Secretarius suumpetaV'. Dieser Umstand wurde gelegentlich von den Auftraggebern der Fakultät iibersehen. Es kam vor, daB die Aktenboten nur Geld in Flöhe des iiblichen Tarifs, nicht aber auch fiir die dem Sekretär zustehende Vergiitung mitbekamen. In solchen Fällen kann man feststellen, daB der Sekretär seine Vergiitung vorab erhielt. Auf Begleitschreiben finden sich in solchen Fällen wiederkehrende Vermerke, daB die Fakultät die — zu geringe — Geldsumme dennoch akzeptiere. 1641 nahm die Fakultät mindestens 357 Reichstaler fiir 109 Responsen und Urteile ein. 1644 waren es mindestens 284 Reichstaler fiir 71 Stellungnahmen, 1646 209 fiir 58 und 1647 356 Reichstaler fiir 82 ÄuBerungen. Diese Einnahmen wurden ohne Abziige auf die Fakultätsmitglieder verteilt. Im Vergleich zu den eigentlichen Amtsvergiitungen der Professoren —die wie schon gesagt damals gewöhnlich nicht gezahlt wurden — stellten sie einen wesentlichen Teil der Gesamteinkiinfte der Fakultätsmitglieder dar. Während der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts bestand in Deutschland kein geregeltes Postwesen. Akten wurden der Fakultät deshalb durch Boten zugestellt.^®” Diese Boten waren oft beauftragt, die Entscheidung der Fakultät abzuwarten und zugleich die Gebiihren fiir die Entscheidung zu be148 Henrik Salefelt an die juristische Fakultät, datiert Stettin, den 17 Juni 1647; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 502. Friedrich Kock an die juristische Fakultät, datiert den 20. August 1646; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 501. Hofgericht in Wolfenbiittel an die juristische Fakultät, datiert den 13. April 1647; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 502. Die Zahlen konnten nicht genau errechnet werden, weil unterschiedliche Währungen vorkommen. Siehe oben Kap. 8.2.1. S. 433. Schikora: Spruchpraxis S. 218 ff. 150
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