445 Das Aktenmaterial zeigt, daB fiir ein Urteil oder Gutachten damals 3 bis 5 Reichstaler als Gebiihren verlangt wurden. Dieser Tarif entsprach dem anderer Fakultäten,^^^ wie z. B. dem der Helmstedter. Diese beiden Fakultäten verlangten verhältnismäBig geringe Gebiihren im Vergleich zu beispielsweise Freiburg i. Br. und Göttingen, die gelegentlich mehrere hundert Reichstaler fiir ein Gutachten verlangten.DasteuersteGutachten der Greifswalder Fakultät während der Jahre bis 1648 waren nach dem erhaltenen Aktenmaterial die schon erwähnten sechs Revisionsurteile, die 1647 fiir Herzog Ulrich von Ostfriesland ergingen; fiir sie begehrte die Fakultät 65 Reichstaler.^^^ Andererseits war die Fakultät auch unentgeltlich tätig. Insbesondere gait das fiir Responsen und Urteile in Sachen des Amtes Eldena (das der Universität gehörte) und dessen Inspektor. 1641 erhielt der Amtmann von Eldena z. B. sechs kostenlose Gutachten, 1644 eines und 1647 funf. Mit dieser Praxis war die Fakultät jedoch unzufrieden. Auf einem Begleitschreiben des Amtsinspektors Jochim Edling von 1647 vermerkte sie: „Es könnte nicht schaden wenn die Fakultät Ein weinigk recompens fiir solche Belehrung bekehme“.^^® Unentgeltliche Gutachten erhielten auch andere Personen, die der Fakultät nahestanden. So erhielt 1641 David Mevius ein Gutachten zu einer prozeBrechtlichen Frage in pto publicatorum sententiaeEin weiteres kostenloses Gutachten erstattete die Fakultät 1641 fiir Pastor Christopher Hagius aus Anklam.^^- Lagen besondere Griinde vor, setzte die Fakultät auch niedrigere Gebiihren fest als die in der Taxe ausgeworfenen. Armut war ein derartiger Grund. „Hic homo est pauper'', vermerkte die Fakultät z. B. iiber einen Antragsteller und ermäBigte ihre Gebiihrenforderung auf 2 Reichstaler.^^^ In einer Konkurssache scheint die Fakultät völlig auf ihre Entschädigung verzichtet zu haben, well der Antragsteller ein armer Student war. versandte Henrik Salefelt, der Generalauditeur in Stettin, zwei Strafsachen an die Fakultät mit der Bitte umBelehrungsurteile. Die Gebiihrenforderung 144 1647 Schikora: Spruchpraxis S. 252. Schott: Rat und Spruch S. 189. UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 502. 140 Vermerk auf dem Schreiben Jochim Edlings an die juristische Fakultät, datiert Eldena, den 26. Juni 1647; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 502. David Mevius an die juristische Fakultät, datiert Stralsund, den 11. Februar 1641; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 498. ^Gratis, si ita Dni Collegi sentiniret." Hans Pommeresch an die juristische Fakultät, datiert Stralsund, den 19. September 1646; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 501. Andreas Horn D. J., datiert Greifswald, den 8. Dezember 1644; UA Greifswald; Stettiner Bestand vol. 500. 138 142 143
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