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443 informat'’'', „Bei'icht . . . sub sigillo"', „kurzen Bericht der Belehrung“, „Schrifftliche Sententiam", „Rechtliches Sententement“, „Rechten Bericht“, „Informatorium", „Rechtmessige Erkandtnis“. Bei der Abfassung der Belehrungsurteile im Namen des versendenden Gerichts verwandte die Fakultät regelmäBig die allgemein iiblichen Formulierungen. Besonders bemerkenswert ist hier, daB die Fakultät schon friih imNamen des schwedischen Regenten Urteile zu verfassen hatte, weil nämlich Gouvernement und Hofgerichte damals bereits in schwierigen Fällen auf die Aktenversendung nach Greifswald zuriickgriffen. Fine gewisse Sonderstellung nahmen Anfragen ein, in denen die Fakultät um eine Erklärung gebeten wurde, ob sie eine vorher von einer anderen Fakultät mitgeteilte Entscheidung konfirmieren könne.^^^ Fakultätsgutachten wurden auch von Parteien eingeholt, die sich iiber mögliche Rechtsmittel gegen ergangene Entscheidungen informieren wollten. Mehrfach ubersandte ein Gericht eine gröBere Anzahl von Sachen gleichzeitig. Vom Hofgericht des Grafen Ulrich von Ostfriesland gingen beispielsweise einmal sechs Sachen (hauptsächlich Revisionen)^-® und von Burgermeister und Rat der Stadt Wismar im Februar 1644 vier Fälle zur Entscheidung ein.^-' Bei der Fakultät wurden die eingegangenen Sachen allein von den ordentlichen Fakultätsmitgliedern bearbeitet; die auBerordentlichen Lehrer waren von der Behandlung ausgeschlossen. Diese Arbeitsordnung entsprach dem Wunsch ubersendender Gerichte, die gelegentlich ausdriicklich darum baten, die Akten „mögen collegialiter und mit sonderbarem Fleisse, nicht aber durch irgend einen studiosum allein, durchgelesen und woll erwogen werden“.^^® Die Leitung der Spruchtätigkeit oblag in Greifswald dem Dekan, der jährlich wechselte. Er hatte die eingehenden Akten zu öffnen sowie Entwiirfe fur Urteile und Gutachten anzufertigen. anspruchnahme durch diese Tätigkeit zu groB, konnte er sie teilweise einem 123 125 War die In- 129 Sebastian Hempel an die juristische Fakultät, datiert Alten-Stettin, den 17. Februar 1641; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 498. Jochini Winther an die juristische Fakultät, datiert Alten-Stettin, den 20. Oktober 1644, zu einem friihercn Informaturteil aus Frankfurt an der Oder; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 500. In einem Schreiben von Valentin Mauss an die juristische Fakultät, datiert Stralsund, den 22. Juni 1646, wurde eine Entscheidung des RKGangezweifelt und eine Wiederaufnahme des Verfahrens angesprochen; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 501. Graf Ulrich an die juristische Fakultät, datiert Aurich, den 21. April 1647; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 502. UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 500. Superintendent Jacob Fabricius an die juristische Fakultät, datiert Alten-Stettin, den 14. Okober 1641; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 498. Kap. 6 Punkt 4 der Statuten von 1642; DXhnert: Sammlung II S. 980. 123 124 126

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