442 responsHm legte die Fakultät den RezeC der Stadt Stettin mit dem Herzog von 1612 näher ausd^" Zusammenfassend kann gesagt werden, das das Einzugsgebiet der Greifswalder Fakultät seinen deutlichen Schwerpunkt in den norddeutschen Territorien und insbesondere imBereich des liibischen Rechts hatte. 8.2.2.3. Das Verfahren der Fakultät in Spruchsachen Die Spruchtatigkeit der Fakultät fand auf zwei verschiedene Weisen statt. Zum einen erstattete die Fakultät Gutachten oder rechtliche Bedenken, in denen sie vom Ubersender formulierte Fragen zu bestimmten rechtlichen Problemen beantwortete; Ubersender konnten Gerichte ex officio, einzelne Parteien oder aber auch Privatleute sein. Zumanderen erteilte die Fakultät Informat- oder Belehrungsurteile imNamen des iibersendenden Gerichts;^^® derartige Entscheidungen setzten immer einen entsprechenden BeschluB des iibersendenden Gerichts voraus, der von Amts wegen zu ergehen hatte. Während der hier behandelten Zeit erstattete die Fakultät iiberwiegend Gutachten; Fakultätsurteile kamen nur in geringer Zahl vor. Die Begleitschreiben an die Fakultät enthielten normalerweise Angaben iiber die von der Fakultät erbetenen MaBnahmen.^^^ Die Fakultät betrachtete sich aber nicht unter alien Umständen als vom dem gestellten Antrag gebunden, sondern handelte eher nach der jeweiligen Sachlage. Imiibrigen war damals die Terminologie nicht einheitlich, wie das untersuchte Aktenmaterial zeigt.^-^ Fiir Gutachten kamen als Bezeichnungen vor „Rechtlich 120 Niclaus Tönnenbinder an die juristische Fakultät, datiert Alten-Stettin, den 29. Juni 1641; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 498. Die Statuten von 1642 schreiben Einzelheiten des Verfahrens in Kap. VI (De votis & deliberationibus ex actis) vor. Dähnert: Sammlung II S. 980. ,,vor uns ergangen, ad extraneum Dominium Judicem zur Uhrtell zu verschicken, resolviret worden“. — Biirgermeister und Rat in Stolp/Hinterpommern vom 14. Marz 1644; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 500. 1641 wurden 78 Gutachten und 30 Urteile, 1644 61 Gutachten und 10 Urteile, 1646 52 Gutachten und 6 Urteile sowie 1647 67 Gutachten und 15 Urteile abgegeben. Das hier ausgewertete Archivmaterial des UA Greifswald besteht aus diesen Begleitschreiben an die Fakultät. Auf ihnen wurden regelmäfiig Konzeptvermerke iiber die Stellungnahme und das Antwortschreiben der Fakultät gemacht. Das eigentliche Gutachten oder Urteil sowie das Aktenmaterial ist also im Greifswalder Archiv nicht erhalten. 119 Das Niedergericht zu Wismar begehrte iiber die Frage der Anwendung der Folter in einem ProzeB „eine Belehrungs Urthell unter ihren Facultet einsiegel verschlossen zu erteilen“ (Schreiben datiert Wismar, den 13. März 1641). Die Fakultät erteilte jedoch ein Gutachten; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 498. — Auch das Begehren einer Privatperson nach einem „Endt-Urthell . . . cum Rationibus dubitandi et decidendi^ veranlaBte nur ein Fakultätsgutachten. Michael Pauli an die juristische Fakultät, datiert Hamburg, den 7. Juni 1644; a.a.O. vol. 500. 122
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