RB 24

435 stierna.®^ Im Jahr darauf erscheint Erich dann als auBerordentlicher Professor in der Matrikel der Universität.®® Auch während der schwedischen Interimsverwaltung wurde die Tradition aufrechterhalten, daB die Lehrer der Fakultät mehrere Ämter innehatten. Bis 1648 galt das fiir so gut wie alle. Joachim Völschow und Franz Stypmann waren gemäB den Fakultätsstatuten zugleich Direktor bzw. Assessor des Konsistoriums. Johannes Burgmann war Assessor am Hofgericht in Greifswald und Joachim Erich Hofgerichtsadvokat. Am13. September 1645 erhielt Jacob Stypmann, ein Bruder Franz Stypmanns, eine Amtsvollmacht der schwedischen Reichsregierung als Referendar amHofgericht und wurde zugleich zum auBerordentlichen Professor an der Fakultät ernannt. AuBerdem wurde ihm der Lehrstuhl von Matthias Stephani in Aussicht gestellt.®® Diesen Lehrstuhl scheint er dann aber nach Stephanis Tod am 26. August 1646 nicht automatisch iibernommen zu haben."® Als Beispiele fiir MaBnahmen, die von schwedischer Seite imUniversitätsbereich durchgefiihrt wurden, sei erwähnt, daB die Universität eine Bestätiihrer Gerichtsbarkeit in Strafsachen erhielt. Die Immunität der Pro- gung fessoren in wirtschaftlichen Dingen wurde auf die Strafgerichtsbarkeit ausgedehnt. Das hatte an sich schon zu Zeiten des Herzogs gegolten. Insoweit enthielt die schwedische Erklärung nur eine Bestätigung des fruheren Privilegs.^^ Bei der Universitätsvisitation von 1646 wurde die Gerichtsbarkeit der Lehrer iiber die Studenten behandelt. Dabei wurde festgestellt, daB in erster Linie das Konzil in derartigen Disziplinarsachen entscheiden sollte. Kamen auch danach noch DisziplinverstöBe vor, konnte die Universität sich an das Gouvernement wenden, das dann umgehend Zwangsmittel gegen die Täter ergreifen sollte.’^ Trotz der Rekrutierung der Lehrer der juristischen Fakultät aus einem ziemlich engen Kreis, muB hervorgehoben werden, daB sie ihre Ämter nicht ohne griindliche Ausbildung erhielten, zu der auch umfassende Besuche anderer Fakultäten gehörten. Von der älteren Generation hatte Matthias Universität an Johan Oxenstierna, datiert Greifswald, den 8. Mai 1643; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 90. Friedländer: Ältere Universitätsmatrikeln II: 1 S. 625. Am 13. September 1645; RA: Ty-lat RR. Friedländer: Ältere Universitätsmatrikeln II: 2 S. 34. Er beantragte die Promotion zum Doktor der Rechte an der Fakultät am 16. Dezember 1645; Friedländer: Ältere Universitätsmatrikeln II: 1 S. 635. In einer Sache, in der ein Akademieangehöriger einen Soldaten getötet hatte, unterstellte Johan Oxenstierna die Frage dem consilium status, das das Forum zu bestimmen hatte. Johan Oxenstiernas Reskript an die Universität, datiert Wismar, den 22. Juni 1643 (Punkt 4); UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 13. Wahlweise konnte sich die Universität an die Eltern der Studenten wenden „mit ermahnung und bitte, ihre undisciplinirte Kinder wegzunehmen". —Visitationsinstrument, unterzeichnet von Lennart Torstensson in Stralsund am 19. September 1646; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 6. 69

RkJQdWJsaXNoZXIy MjYyNDk=