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433 muBte, auch wenn die iibrige Gerichtsorganisation imVerfall begriffen war. Schwedens Interesse an einer vollständigen Fakultät war in dieser Situation naheliegend und deutlich. Alexander Erskein wurde von der Reichsregierung mit der Leitung einer Kommissionbeauftragt, die dieProbleme der Universität zu lösen versuchen sollte.®^ Die Universität bat Erskein darum, dem bevorstehenden Landtag ihre Probleme vorzutragen.^^ ImAnschluB an diese Bitte wurde die Zusammensetzung der verschiedenen Fakultäten dargestellt. Nach den Statuten bestand die juristische Fakultät aus drei ordentlichen Professoren. Primus und Senior war der Professor Codicis mit einem Lohn von jährlich 150 Reichstalern. Der zweite Professor hatte iiber die Pandekten zu lesen. Ihm standen ebenfalls 150 Reichstaler zu. Der dritte hatte die Institutionen als Fach und erhielt nur 100 Reichstaler. Der vierte Lehrstuhl wurde nur unter besonderen Voraussetzungen besetzt, die in den Universitätsstatuten genannt waren.^® Johan Oxenstierna griff während seines Aufenthaltes im Pommern von 1641 bis 1643 auch in die Reorganisation der Universität ein. Ein Grund fiir seine personlichen Bemiihungen diirfte der Wunsch seines Vaters gewesen sein, die Universität zu einem Forum der Gedanken Luthers zu machen.^® Die Bemiihungen der Universität umeine Beibehaltung der hergebrachten Berufungsregeln kamen in ihrer Reaktion auf die Ernennung Stypmanns durch die schwedische Reichsregierung 1639 zumAusdruck. Die Universität akzeptierte Stypmann, nicht aber das Ernennungsprinzip. Stypmann wurde deshalb von der Universität am 24. Juni 1642 fiir den dritten Lehrstuhl der Fakultät und zugleich Petrus Stephani fiir den vierten präsentiert.®^ 1642, während Johan Oxenstiernas Aufenthalt, erhielt die juristische Fakultät neue Statuten.^® Der unmittelbare AnlaB scheint gewesen zu sein, daB die friiheren Statuten im Zusammenhang mit Kriegsereignissen vernichtet worden waren. Die neuen Statuten wurden von den drei Ordinarien der Fakultät, Franz Stypmann, Matthias Stephani und Joachim Völschow, erarbeitet. Nach ihnen war ausreichend, daB die Fakultät aus drei Mitpflichtete dem bei. Erskein an die Universität, datiert Stralsund, den 14. Oktober 1639; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 90. Seth: Universitetet i Greifswald S. 40 f. *■* Schreiben der Universität an Erskein vom 28. Oktober 1640; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 13. „Quartns non constituitur nisi Academiae successus eum adijcat, uti statuta loquuntur'\ Vgl. unten S. 434. Seth: Universitetet i Greifswald S. 42. Er hatte eine a.o. Anstellung seit 1636. Johan Oxenstierna an die Universität, datiert Wolgast, den 3. August 1642; UA Greifswald: Stettiner Bestand vol. 90. UA Greifswald: Dekanatsbuch der juristischen Fakultät. Vgl. mit späteren Berichtigungen: Dähnert: Sammlung II S. 978 ff. 28 —Modéer

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