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417 werden, war aber lange nicht bereit, den Ruf anzunehmen. Als zusätzlicher Anreiz wurde ihm daraufhin die Stelle des Burgvogtes angeboten,’®^ und im Friihsommer 1653 nahm er beide Stellen an.^®® Die Besetzung der Assessorstelle machte weniger Schwierigkeiten; auf sie wurde am 11. Mai 1653 Dr. Henrik Schabbel berufen."®^ Die Berufung Böckels in zwei Amter — das Assessorenamt am Tribunal und das Vogtenamt am Burggericht — zeigt, daB fiir das Burggericht kaum mit einem gröBeren Geschäftsumfang gerechnet wurde.'®^ Die Finanzierung des Burggerichts sollte — da es sich um ein Gericht der schwedischen Krone handelte —nicht mit Ständemitteln, sondern mit pommerschen und Wismarer Lizentmitteln vorgenommen werden.^®® Akten, die eine Tätigkeit des Burggerichts belegen könnten, sind nicht erhalten. 1654 ist das Gericht imStellenplan des pommersch-wismarischen Staates nicht aufgefiihrt.^®^ Zwei Umstände diirften eine Arbeitsaufnahme des Burggerichts gehindert haben. Zum einen verlieB Martin Böckel seine Amter am Tribunal und Burggericht schon im Winter 1654,’®® und zum anderen dankte Königin Christina im Friihjahr desselben Jahres ab. Vermutlich hat das Burggericht seine Tätigkeit iiberhaupt nicht aufgenommen. Johan Oxenstierna berichtete jedenfalls nach seiner Ankunft als neuernannter Prasident an die Reichsregierung, daB ein Burggericht zwar angeordnet, aber nicht introduziert worden sei. Er wolle untersuchen, ob es Er durfte auch seine Syndikusstelle in Liibeck behalten, jedoch unter der Bedingung, daB cr sich in jeder Beziehung fiir die Interessen der schwedischen Krone einsetzen wurde. KMt an die TEK vom 30. April 1653; RA: E 1160. Vgl. auch RA: RR und KMt an Bengt Oxenstierna vom 7. Mai 1653; RA: RR. Konstituierende Vollmacht vom 14. September 1653 konfirmiert von KMt am 21. Januar 1654; RA: RR. Konfirmierte Vollmacht von KMt am 21. Januar 1654; RA: RR. — Sekretär wurde Henrik Patscher. Konfirmierte Vollmacht von KMt am 21. Januar 1654, a.a.O. Der Burgvogt sollte nach der Vollmacht jährlich 300 Reichstaler, Assessor und Sekretär nach ihren Vollmachten jährlich je 200 Reichstaler erhalten. KMt an Bengt Oxenstierna vom 7. Mai 1653; RA: RR. — Das Burggerichtspersonal sollte seine Beziige aus „beständigen mitteln . . . daraus sie ihr salarium jährlich richtig erheben und ausbekommen können“ erhalten. Hierzu sollten die mecklenburgischen Lizentmittel verwendet werden. KMt an das Tribunal in Wismar durch dessen Deputierten F. Joel vom 21. Januar 1654; RA: RR. Wie das Tribunalpersonal sollten auch die Richter des Burggerichts ihre Beziige mit Wirkung vom 1. Januar 1653 erhalten. Als Vorschiisse auf ihre Beziige erhielten Schabbel und Patscher 1654 mecklenburgische Lizentmittel; RA: Pommern-Wismar, Reviderade räkenskaper, 2. Licenträkenskaper 1654: 1, Verifikation 113—115 (Schabbel 14. Juli 1654 150 Reichstaler, Patscher 23. Juni und 2. Oktober 1654 je 100 Reichstaler). — Die Rechnungsunterlagen der Lizentmittel fiir 1655 und 1657 sind nicht erhalten, und in den Rechnungsunterlagen fiir 1656 sind einschlägige Angaben nicht gemacht worden. RA: Kammarkollegium, Generalstatskontoret, Personalstater. Vgl. hierzu oben Kap. 7.2.1.3. S. 360. 759 762 763 764 765 27 —Modéer

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