RB 24

409 Wismar und die Ämter Poel und Neukloster, wurde nach wie vor von einem Kommandanten, Erik Hansson Ulfsparre, ausgeiibt. Der Kommandant hatte nicht nur militarische, sondern auch eine Vielzahl von zivilen Aufgaben. Seine Stellung war der eines Gouverneurs deshalb sehr ähnlich.'“^ Nach Ulfsparres Tod 1652 wurde Generalmajor Jurgen (Georg) Paykull sein Nachfolger mit dem Titel Gouverneur.^®® Schon 1654 ersetzte ihn Joachim von Volckmar.'^®'^ Auf Volckmar folgten einige weitere Kommandanten/®® und am 7. Februar 1657 wurde Konrad Mardefelt zum Gouverneur ernanntJ®® 1650 lieBen Burgermeister und Rat von Wismar eine Gesandtschaft nach Stockholm reisen. Der AnlaB war die Krönung Königin Christinas, der eigentliche Zweck der Reise jedoch Verhandlungen um eine Bestätigung der StadtprivilegienJ^® Diese Verhandlungen fiihrten zu einer königlichen Resolution,nach der königliche Kommissare in Wismar mit Vertretern der Stadt iiber die Konsequenzen der Tribunalgriindung, aber auch uber die Stadtprivilegien und die Huldigung der Stadt verhandeln sollten. Die Verlegung des Tribunals nach Wismar machte vor allem die Bereitstellung von Räumlichkeiten und Personal erforderlich. Diese Fragen waren fiir die schwedische Krone besonders wichtig, und die TEK wurde schon in den ersten Instruktionen beauftragt, sich mit der Bitte um Anweisung von Raumen im Rathaus oder anderweitig an die Stadt zu wenden."^- Die Stadt befiirchtete ihrerseits, daB die Einrichtung des Tribunals zu Anderungen der Appellationsregeln fiihren wiirde, die die Stadt mit dem mecklenburgischen Fiirstenhaus vereinbart hatte. In einem Punkt Ulfsparres Amtsvollmacht wurde nach dem FriedensschluB am 20. Januar 1649 konfirmiert; RA: RR. —Elgenstierna: Svenska adelns ättartavlor 8 S. 534. Nach Ulfsparres Tod wurde das Amt auf C. G. Wrangels Befehl iibergangsweise von Ulfsparres Schwager, Generalmajor Joachim von Volckmar wahrgenommen. J. v. Volckmar an C. G. Wrangel, datiert Wismar, den 4. und 25. März 1652; RA: Skoklostersamlingen, skrivelser till C. G. Wrangel, E 8518. — Paykull wurde am 4. April 1653 zum Gouverneur in Wismar ernannt und kam dort Ende Mai an Kgl. Vollmacht vom 4. April 1653; RA: RR. J. Paykull an C. G. Wrangel, datiert Wismar, den 2. JunI 1653; RA: Skoklostersamlingen II Fol. vol. 63, E 8190. Uber ihn Schlegel-Klingspor: Ättartaflor S. 328. Die Obristen Jerfeldt und Berndt Taube. Auch Johan Oxenstierna meinte, dal3 er seinen Instruktionen nach das militarische Kommando iiber Wismar habe. J. Oxenstierna an C. G. Wrangel, datiert Wismar, den 11. Dezember 1656; RA: Skoklostersamlingen II Fol. vol. 63, E 8190. Elgenstierna: Svenska adelns ättartavlor 5 S. 198. Burgermeister und Rat an KMt, datiert Wismar, den 17. August 1650; RA: WIsmarensia vol. 44. — Verhandlungen in Stockholm vom 12. Dezember 1650; SRP 1650 S. 504 ff. —RA: Wismarensia vol. 47. Kgl. Resolution vom 9. Januar 1651; RA: RR. Instruktion der TEK vom 11. September 1652 (Punkt 10); RA: RR. 705 706 708 709 710

RkJQdWJsaXNoZXIy MjYyNDk=