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408 arbeitungsfehler, hatte der Rat der Stadt erforderliche MaBnahmen zu treffen.®®'^ Verden erhielt seine Privilegien am 15. Oktober 1651 im Zusammenhang mit einer Reise der BVEK in die Stadt. Die schwedische Krone iibernahm die Wahrnehmung der friiheren Jurisdiktion des Domkapitels in der Suderstadt, und als Richter wurde zugleich Dr. Burchard Uffelmann eingesetzt.699 7.3.2.5. DieKriegsgerichte Generalauditeur Heinrich Salmuth — der zugleich Regierungsrat war — verlieB seine Generalauditeursstelle 1651."®® Danach hat es jedenfalls bis 1657 kein besonderes Generalauditeursamt in Bremen-Verden gegeben."®^ Kriegsgerichtssachen sind in dieser Zeit wahrscheinlich von der Regierung bearbeitet worden. Die formelle Verantwortung fiir das Kriegsgerichtswesen lag beim Gouverneur."®^ Königsmarck teilte 1655 der Reichsregierung mit, daB er nach einem Kriegsgerichtsverfahren einen Soldaten exemplariter habe hinrichten lassen, der fur Ubergriffe zum Tode verurteilt worden war. Ansonsten sehe er zu, daB „kein delinquent . . . verschonet wirdt“.'^®^ Materielle Rechtsquelle der Kriegsrechtsprechung waren wie anderweitig in den schwedischen Provinzen die Kriegsartikel Gustaf Adolfs.'^®^ 7.3.3. Wismar 7.3.3.1. Allgemeine Uberblick Wismar wurde durch seine gunstige Lage zwischen Bremen-Verden und Pommern ein natiirliches Zentrum fiir gemeinsame Staatsorgane der schwedischen Provinzen in Deutschland und damit auch fiir das Tribunal. Die schwedische Herrschaft iiber das Wismarer Gebiet, d.h. die Stadt Konfirmierter RezeB fiir Buxtehude vom 23. Juni 1652; RA: Bremensla vol. 123. ®*® RA: Bremensia vol. 123. Instruktion der BVEK fiir Uffelmann, datiert Stade, den 17. Mai 1653; StA Stade: Rep. 5 a, Each 130 Nr. 108 b. ’®® StA Stade: Rep. 5 a, Each 132 Nr. 12. Böhme: Staatsfinanzen S. 507. Kgl. Regierungsordnung vom 20. Juli 1652; Pratje: Altes und Neues IV S. 11. Königsmarck an KMt, datiert Stade, den 12. Mai 1655; RA: Bremensia vol. 4. Eine Verurteilung von Soldaten nach den Kriegsartikeln setzte voraus, daB sie ihren Eid geleistet hatte. Königsmarck fragte an, ob dieser Eid auf die Artikel geleistet werden durfte. Königsmarck an KMt, datiert Stade, den 12. Mai 1655; RA: Bremensia vol. 4. 699 702 70S 704

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