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398 1651 folgte die Anweisung an die BVEK, ein fiir Bremen und Verden gemeinsames Konsistorium einzurichten.®-® Es sollte dem Gouvernement untergeordnet sein und in wichtigen Angelegenheiten dessen Rat einholen. Traten schwierige Fragen der Bibelauslegung auf, sollten jedoch Stellungnahmen von juristischen und theologischen Fakultaten eingeholt werden, die sich fiir das Augsburger Bekenntnis entschieden hatten.®^® Bei den Verhandlungen zwischen der BVEK und den Provinzialständen ergaben sich zum Konsistorium keine gegensätzlichen Auffassungen. Erörtert wurde nur, in welchem Umfang die schwedische Krone das an sie als Landesherr iibergegangene jus episcopate ausnutzen durfte.®®® Den formellen BeschluB iiber die Einrichtung des Konsistoriums enthält der Landtagsabschied vom 30. Juni 1651.®®^ Die organisatorischen Vorbereitungen der BVEK fanden im Herbst 1651 statt. Am 11. Dezember 1651 konnte das Konsistorium in Stade seine Tätigkeit aufnehmen. Sie wurde von einem Superintendenten geleitet, dem orthodoxen Pastor Michael Havemann.®*^ Direktor des Konsistoriums wurde Nicolaus von Höpken und Assessor Anton Hoffmann, Pastor in Assel imKehdinger Land.®^^ Bei der Arbeitsaufnahme lag noch keine Kirchen- oder Konsistorialordnung vor, die der Tätigkeit des Konsistoriums hätte zu Grunde gelegt werden können. Ihre Ausarbeitung wurde in einem aus AnlaB der Arbeitsvom 20. Juli 1650; RA: RR. StA Stade: Rep. 5 a, Fach 70 Nr. 2. —Die Visitation fand jedoch erst nach Einrichtung des Konsistoriums statt. Vgl. Landtagsabschled vom 30. Juni 1651; StA Stade: Rep. 5 a, Fach 133 Nr. 1 b. In den Kgl. Instruktionen fiir die BVEK vom 24. Januar 1651 (Punkt 25. RA: RR) werden die unter die Zuständigkelt des zukiinftigen Konsistoriums fallenden Sachen genannt: Alle geistlichen Sachen betreffend Kirchen und Schulen, Streltigkelten zwischen Geistlichen sowie Ehesachen. Kgl. Instruktion fiir die BVEK vom24. Januar 1651 (Punkt 26); RA: RR. Die Ritterschaft verteidigte das friiher verwaltete Patronatsrecht. Die BVEK lieB diese Frage offen. Protokoll der Verhandlungen der BVEK vom 25. Juni 1651; StA Stade: Rep. 5 a, Fach 54 Nr. 3. — In der Regierungsordnung von 1652 wurde dieses Recht kraftig beschränkt, denn auch von Kandidaten in den Patronaten wurde die Konsistorialpriifung verlangt. Pratje: Altes und Neues IVS. 65. Landtagsabschied vom 30. Juni 1651; StA Stade: Rep. 5 a, Fach 133 Nr. 1 b. Konfirmiert von KMt am 16. September 1651; RA: RR. Böhme: Staatsfinanzen S. 121. —Klinsmann: Geschichte S. 66 ff. —Gewisse Fragen der jura episcopalia waren immer noch offen. Vgl. BVEK an KMt, datiert Bremen, den 10. Juli 1651; RA: Bremensia vol. 1. 828 629 630 631 „eln starrer Orthodoxer, reizbar und unversöhnlich“. Krause, ADB 11 S. 113 f. Pratje: Herzogthiimer Bremen und Verden III S. 442—461 und ders.: Altes und Neues V S. 38. Siene Antrittspredigt hielt Havemann am 20. November 1651; BVEK an KMt, datiert Stade, den 21. November 1651; RA: Bremensia vol. 1. Pratje: Altes und Neues VS. 34. 632

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