21 hältnisse in Estland iiberhaupt nicht behandelte. Später, im März 1630, gab dann aber die Ritterschaft nach und akzeptierte die schwedische Forderung nach Geschworenen als Richter und Beisitzer und weiter, daB das Untergericht der Ritterschaft, das Mannrichtergericht, erstinstanzliche Entscheidungskompetenz in Zivil- und Kriminalsachen bekommen sollte, sowie schlieBlich, daB Landrat und Gouverneur Einblick in die Tätigkeit dieser Gerichte dadurch erhalten sollten, daB deren Protokolle jährlich an sie einzusenden waren. Der Waffenstillstand mit Polen von Altmarkt am 16. September 1629 wurde die Basis der schwedischen Konsolidierungspolitik in Livland. Durch ihn wurden die Grenzen der baltischen Territorien klargestellt. Zugleich unterstrich die schwedische Krone durch diesen Vertrag, daB sie sich in Zukunft ganz der Lage in Deutschland widmen miisse. Im November 1629 wurde Reichsrat Johan Skytte zum Generalgouverneur von Livland, Ingermanland und Karelien ernannt. In seiner Instruktion erhielt Skytte umfassende Anweisungen zur Organisation des Gerichtswesens. Die Forderungen der livländischen Ritterschaft von 1626 nach judizieller Selbständigkeit blieben unbeachtet. Statt dessen wurde vorgeschrieben, daB ein Hofgericht fiir diese Provinzen nach dem Vorbild der Flofgerichte in Stockholm und Åbo eingerichtet werden sollte. Die Instruktion unterstrich auch, daB die Untergerichte unter dem Hofgericht von Skytte zu organisieren waren.'*” Skytte fiihrte die Reform durch. Im September 1630 wurde das Hofgericht in Dorpat eingeweiht,** und noch im Herbst desselben Jahres wurde die Untergerichtsorganisierung abgeschlossen. Diese Gerichte sollten nach der Bekanntmachung aus Stockholm „nach schwedischen Rechte, der gesunden Vernunft und rationabel Landesgebrauchen“ urteilen.'*- Wie schon an den anderen schwedischen Hofgerichten wurden auch in Dorpat Fiskale mit der Kontrolle der Untergerichte und der allgemeinen Rechtssicherheit beauftragt.*^ Ebenso hatte der Fiskal Abschriften der Urteilsbiicher anzufordern. AuBerdem hatte er Anklage- und Exekutivbefugnisse, und man betonte iiberhaupt die Bedeutung der Fiskale fiir die Ordnung der Rechtsverhältnisse in den dortigen Gebieten. Das Hofgericht in Dorpat iibernahm insoweit direkt die Aufgaben des friiheren Kommissionsgerichts, als gerade Grundeigentumsfragen das HofLiljedahl: Svensk förvaltning S. 276 f. Liljedahl: Svensk förvaltning S. 281. Liljedahl: Svensk förvaltning S. 288 f. Fiskalsämter wurden 1630 sowohl in Livland als auch in Estland eingerichtet. von Bunge: Gerichtswesen S. 169 f. und 215 f. Liljedahl: Svensk förvaltning S. 294 f. VON Schulmann: Staatsbeamtenschaft S. 129.
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