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388 der Reichsregierung und der PEK mit den pommerschen Ständen nicht behandelt. Hinsichtlich der Zuständigkeit der Kriegsgerichte wurde jedoch hervorgehoben, da6 die Arbeit der zivilen Untergerichte nicht gestört werden diirfe und daB die Tätigkeiten der zivilen und militärischen Gerichte auseinandergehalten werden miiBten.^"® Die Einsparungen im Personalbestand der pommerschen Staatsorganisation beriihrten auch das Personal der Kriegsgerichte. Erste Einsparungsvorschläge waren schon im Organisationsplan von 1651 enthalten. Sie sahen vor, daB das Stralsunder Personal — dem der Auditeur Drömling vorstand — eingespart werden sollte.^^^ Statt dessen sollte die Kriegsgerichtsorganisation auf Alten-Stettin beschränkt und allein vom Generalauditeur Henrik Salefelt geleitet werden."'- Diese SparmaBnahmen scheinen 1655 durchgefiihrt worden zu sein. In Stralsund blieb nur ein Gerichtsschreiber fiir besondere Aufgaben.^"^ Solange sich Karl X. Gustaf wegen des polnischen Krieges in Polen und Deutschland aufhielt, war das Kriegsgerichtswesen ihm persönlich unterstellt.^^^ Während dieser Jahre wurde die Zuständigkeitsabgrenzung zu den zivilen Untergerichten hin und wieder problematisch. Die Einrichtung des Tribunals lieB die Frage entstehen, wie sein Verhältnis zu den Kriegsgerichten geregelt werden und ob es letztinstanzlich auch in Kriegsgerichtssachen entscheiden sollte. In der Tribunalordnung von 1656 wurde bestimmt, daB das Tribunal fiir „alle Unsere civil- und militar-Bediente zuständig sein solle.®'*’ Diese allgemeine kriegsgerichtliche Zuständigkeit wurde 1657 eingeschränkt. Der AnlaB war eine Anfrage Johan Oxenstiernas bei dem König, in welchem Umfang das Tribunal Memorial der pommerschen Stände vom 5. Juni 1649 (Punkt 17); RA: Gadebuschska samlingen vol. 44. — Auch in den Verhandlungen mit Deputierten der Stadt Stralsund von 1649 wurde die Stellung der Kriegsgerichte erörtert. SRP 1649 S. 460. Auditeur Joachim Drömling, Gerichtsschreiber Magnus Hansson und ein Gewaldiger. C. G. Wrangel an KMt, datiert Wolgast, den 28. Juni 1651; RA: Pommeranica vol. 128. AuBer ihm sollte cs dort einen Gerichtsschreiber (Olaus Gavelius), einen Gewaldiger (Ludheloff) und einen Webel (Oloff Brunker) sowie zwei Profosse geben. C. G. Wrangel an KMt, datiert Wolgast, den 28. Juni 1651; RA: Pommeranica vol. 128. Nach den Rechnungsunterlagen fiir 1654 erhielten sowohl Salefelt als auch Drömling Zahlungen. 1656 wird Drömling als „Förre Auditeuren i Stralsund" bezeichnet RA: Pommern-Wismar, Reviderade räkenskaper: Vor- och Hinterpommern Generalextract 1654; Journalen 1656 P. 1035. Pommersche Regierung an KMt, datiert 15. Oktober 1656, mit darin genannter Kgl. Resolution vom 22. September 1656 betreffend Ernst Sebastian Grape; RA: Pommeranica vol. 2. 575 Ygj Q Q Wrangels Anordnung iiber das Generalkriegsgericht in Stettin als Forum fiir Strcitigkeiten nach Obergriffen in den Tafelgiitern, datiert Alten-Stettin, den 18. Februar 1657; RA: Appelmanska papperen. — Zur Tätigkeit der Kriegsgerichte siehe auch Kap. 8.3.2.4.6. S. 473 f. TO 1656 Teil 2 Tit. 1 § 17. 575 570 573 576

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