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385 nur fiir Appellationen und fiir Sachen zuständig, in den es um Rechtsverzögerung oder Rechtsverweigerung ging. Bevor die Tafelgiiter an die Königin vergeben werden konnten, muBten bestehende Vergebungen riickgangig gemacht werden. Diese Ruckgängigmachung geschah durch Reduktionsverfiigungen der Reichsregierung.®^^ Vor der erneuten Vergabe der reduzierten Giiter an Christina unterstrich die Krone, daB sie sich das jus superioritatis an den Giitern vorbehalte. Fiir die Stettiner Gebiete wurde an den Vertrag zwischen der Stadt und dem pommerschen Herzog von 1612^^“ angekniipft und besonders betont, daB „sowohl in Jurisdictionalibus als Regalibus pro norma gehalten und observiret“ werde.®^^ 550 In Stettin blieb das friihere Amtsgericht bestehen, nahm aber nach 1654 immer mehr den Charakter eines Gerichtes mit Jurisdiktion iiber das SchloBgebiet und die dort Ansässigen an. Das ergibt sich u.a. daraus, daB der Gerichtsherr, der Adjunkt am Stettiner Amtsgericht (und Fiskal) Joachim Schmidt und sein Notar Euchistachius Cothmann bis 1654 in den Rechenschaftsbiichern unter dem Titel der Stettiner Amtsgerichtsbediensteten, nach 1657 aber unter dem Titel der pommerschen SchloBbediensteten gefuhrt werden.^^^ Auch in Wolgast kam eine ähnliche Amtsjurisdiktion mit einembesonders bestellten Amtsnotar, Johann Christoff Smith, Der Bereich der örtlichen Zuständigkeit dieser SchloBgerichte um- 555 vor. faBte die exemten Gebiete der Residenzstädte. 7.3.1.4.2. Die Stadtgerichte In den pommerschen Stadten gait wie schon gesagt teils liibisches, teils magdeburgisches Recht. Die Unsicherheit iiber den Inhalt des jeweils geltenden Rechts veranlaBte die PEK zu einem —nicht durchgefiihrten — Plan, die „Statuta, consuetudines und ohservantiae''^ sammeln und gedruckt herausgeben zu lassen. Die Stadt Alten-Stettin verlangte unmittelbar nach Kriegsende durch 556 Rcskript der pommerschen Regierung an das Hofgericht, datiert Wolgast, den 24. April 1657; Dähnert: Sammlung Suppl. I S. 805. VON Essen: Alienationer S. 29 ff. Siehe oben Kap. 3.1.1.5. S. 44. Rehnskiölds Amtsbeschreibung 1654; RA: Pommeranica vol. 530. RA: Pommern-Wismar, Reviderade räkenskaper, Hinterpommerska journalen 1652 P. 698 und Pommerska journalen 1657 P. 995. RA: Pommern-Wismar, Reviderade räkenskaper. Pommerska journalen 1657 P. 995. Memorial der PEK an KMt vom 28. Juni 1651 (Punkt V); RA: Pommeranica vol. 433. 25 —Modéer 550 552 553 554 555

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