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379 Kommission wurde angewiesen, die jeweils besten Kandidaten aus den beiden friiheren Hofgerichten an das neue zu ubernehmen.'*^*^ Die Regierungsentscheidung vom Oktober 1653 zu Gunsten Stettins als Hofgerichtssitz hatte die Anweisung an die PEK zur Folge, fiir weitere Planungen vom Personalbestand des dortigen Hofgerichts auszugehen und freiwerdende Stellen mit geeigneten Kandidaten zu besetzen."®® Die endgiiltige Entscheidung fiir den Fortbestånd des Greifswalder Hofgerichts ging dann von dem genau entgegengesetzten Grundsatz aus, daB das Hofgericht in Stettin aufgelöst werden und sein Personal entlassen werden sollte, soweit man keine Ausweichstellen anbieten konnte, Christian Pistorius wurde zur Regierung iibernommen und Assessor Hinrich Coelestin von Sternbach zumAssessor beim Tribunal in Wismar ernannt.^®^ Assessor Bogislaus Philipp Michaelis und Referendar Henrik Schwallenberg starben noch vor Auflösung des Gerichts.^®^ Weiter wurde Assessor Philipp össler fiir eine Kapitularstelle an der Marienkirche in Stettin vorgeschlagen, der Fiskal Joachim Schmidt behielt seine Stelle bei der Regierung und der Protonotar Joachim von Hammerstedt wurde Landsyndikus und Kurator am Gymnasium von Alten-Stettin.^®^ Das restliche Personal wurde entlassen Fiir das pommersche Hofgericht wurden während der hier behandelten Zeit nur Deutsche angeworben. Nach J. N. Lillieströmgab es keine andere Möglichkeit, da es an Schweden fehlte, die „Jtira publica et privata Imperi] i?.“ beherrschten. Zu Beginn der fiinfziger Jahre wurden einige Schweden mit entsprechenden Kenntnissen als Kandidaten präsentiert, erhielten aber keinen Ruf an das Hofgericht.^®" 504 Kgl. Instruktion fiir die PEK vom 18. April 1652 (Ad 9. Kap.); RA: Gadebuschska samlingen vol. 42. Kgl. Instruktion fiir die PEK vom 10. Oktober 1653 (Punkt 7); RA: RR. KMts BeschluB vom 9. November 1653; RA: RR. — Scin Platz wurde dann aber — wahrscheinlich wegen der Verzögerung der Auflösung des Hofgerichts — von P. C. von der Lancken besetzt. Lillieström beklagte, daB „en så gammal och meriterad tjänare" dadurch seine Stelle verliere; Lillieström an Johan Oxenstierna, datiert Stettin, den 30. Juni 1655; RA: Oxenstiernska samlingen vol. E 967. Kgl. Vollmacht vom 10. Dezember 1652; RA: RR. 503 Michaelis starb am 26. Dezember 1656. Vanselow: Gelehrtes Pommern S. 72. — Schwallenberg starb am 27. Mai 1657. Schlegel-Klingspor: Ättartaflor S. 262. Pommersche Regierung an KMt, datiert Alten-Stettin, den 9. August 1656; RA: Pommeranica vol. 2. —össler war am 2. Mai 1648 zum Assessor am Stettiner Hofgericht einannt worden. RA: Diarium. Schlegel-Klingspor: Ättartaflor S. 113. Pommersche Regierung an das Hofgericht in Greifswald, datiert Wolgast, den 14. Mai 1657; Dähnert: Sammlung III S. 99 f. Lillieström schlug Petrus Andrae Holm (später Professor in Uppsala; Svenska män och kvinnor 3 S. 499) und Jac. Petri Chronander (zum ihm Lagus: Album Studiosorum I S. 20) vor, die beide in Deutschland studiert hatten. Chronander erhielt auch 499 500 502 507

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