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378 punkt und ordnete am 16. Juni 1656 an, daC „beyde Hoffgerichte ie ehe ie lieber combinirt“ werden sollten. Diese Anordnung wurde am 1. Juli 1657 formell vollzogen.^^^ Durch besonderes Gouvernementsschreiben wurde das Zuständigkeitsgebiet des Hofgerichts in Greifswald dahingehend geändert, daC es jetzt auch „die aus den Königl. Antheil Hinter-Pommern zugelegte Oerther“ umfaBte.^^^ Die vorhandene Organisation des jetzt einzigen Hofgerichts sollte nach Auffassung der pommerschen Stände möglichst erhalten bleiben."*^^ Im Reichsrat plädierten die Königin und auch der Reichskanzler fur eine gröBere Zahl von Assessoren."^®^ Die Reichsregierung begniigte sich dann aber mit einer Erklärung, das Hofgericht sei „mit qualificireten, in den Rechten und Landesgewohnheiten erfahrenen Personen” zu besetzen.'*^^ Die schwierige wirtschaftliche Lage machte später Einschränkungen der Planung unvermeidlich. Der Organisationsplan der Reichsregierung von 1651 sah nur eine unbedeutende Erweiterung des bestehende Hofgerichts vor.^^® Ansonsten schrieb er eine Rekrutierung des Personals aus beiden bestehenden Hofgerichten vor.^®’ Dieses Rekrutierungsprinzip findet sich später in der neuen Instruktion der PEK vom April 1652;^®® die Das Hofgerichtspersonal in Alten-Stettin erhielt auf C. G. Wrangels Anweisung hin den Lohn fiir das erste halbe Jahr, während dessen es „fullkommeligh tiänstgiort“; RA: Reviderade räkenskaper Pommern-Wismar, Journalen 1657 P. 975. Pommersche Regierung an das Hofgericht in Greifswald. datiert Wolgast, den 14. Mai 1657; Dähnert: Sammlung II S. 99 f. — Das Hofgericht wurde gleichzeitig angewiesen, ein Mitglled nach Stettin zu schicken, um dort die Hofgerichtsakten und das Inventarium abzuholen. Nach Balthasar: Historische Nachricht S. 199 erhielten 491 492 der Hofgerichtsassessor Matthaeus Liebherr und der Protonotar Nicolaus Koppen diesen Auftrag. Ihr Vorschlag: Hofgerichtsverwalter, vier Assessoren, zwei Referendare, je ein Fiskal, Protonotar und Exekutor. Die Königin schlug acht (ev. sechs) Assessoren vor. Zu dieser Frage der Relchskanzler: „The schulle än thå få nogh att glöra“. SRP 1649 (16. Juni) S. 139 ff. Kgl. Resolution an die Deputlerten der pommerschen Stände vom 24. Juli 1649 (Punkt 2); RA: RR. —Bär: Politik Pommerns S. 456. Direktor oder Verwalter, fiinf Assessoren und zwei Referendare. Anlage zu C. G. Wrangel an KMt, datiert Wolgast, den 28. Juni 1651: RA: Pommeranica vol. 128. Von den Assessoren sollten Christian Pistorius, Bogislaus Philipp MIchaells und Philipp össler vom Hofgericht in Alten-Stettin sowie Michael Friedeborn und Andreas Kewenbrink vom Hofgericht in Greifswald berufen werden. Auch Protonotar Joachim Hammermeister und Fiskal Joachim Schmidt sollten aus Alten-Stettin ubernommen werden. 493 494 495 496 Direktor, fiinf Assessoren, drei Referendare, Protonotar, Fiskal, Protonotarsubstitut, Botenmeister, Kanzlist, Exekutor, Kanzleischreiber. Drei der fiinf Assessoren sollten adlig, die beiden anderen graduiert sein „oder in den Rechten und LandesSetzungen wohlerfahrenen Persohnen“; die Referendare sollten erfahren sein und mindestens ein Jahr in Greifswald studiert haben. 498

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