373 Das territoriale ProzeBrecht blieb während der hier zu behandeinden Jahre bis 1657 im wesentlichen unverandert; die Hauptquelle blieb die PHO von 1566/69 mit den späteren Ergänzungen z. B. durch den VB von 1613. 7.3.1.1. Das Gouvernement Nach den Bestimmungen uber das consilium status der Kriegsjahre hatte die Regierung ihren Sitz in Alten-Stettin. Der Vizegouverneur und einige Räte fiihrten ihre Amtsgeschäfte von Stralsund.'*^^ Unmittelbar vor dem Kriegsende wurde Carl Gustaf Wrangel zum Generalgouverneur in Pommern ernannt.'*^’’ Dieses Amt, das ihn zum Chef der pommerschen Regierung machte, behielt er bis 1676 (ausgenommen einen Aufenthalt in Stockholm 1653—1656).^^® In diese Zeit fielen imiibrigen wesentliche Personalveränderungen in der Regierung.'*"’ Während des polnischen Krieges und der dadurch bedingten Abwesenheit Wrangels muBte sogar die Leitung der Regierungsarbeit provisorisch von anderen wahrgenommen werden.^®® Die dominierende Persönlichkeit der Regierung blieb jedoch J. N. Lillieström, der 1655 zumPräsidenten ernannt wurde.^^^ Das Kriegsende veranlaBte die schwedische Reichsregierung nicht zu unmittelbaren Umbesetzungen. Die Regierungsarbeit sollte imwesentlichen unverandert ablaufen, aber natiirlich die territoriale Begrenzung auf Pommern-Wolgast beriicksichtigen. Im Grundsatz bedeutete das eine Beibehaltung der pommerschen Regierung der Kriegszeit mit dem Sitz in Stettin.^®® Die Stände begehrten zwar die Verlegung des Regierungssitzes nach Wolgast und fanden mit diesem Begehren eine gewisse Resonanz in Kreisen der schwedischen Regierung.^®“ Die friihere Entscheidung der ReichsVgl. hierzu oben Kap. 4.2.2. S. 116. — Malmström: Bidrag 1630—1653 S. 62, 72, 79 f. Back: Herzog S. 65 f. Kgl. Vollmacht vom 1. Juni 1648; RA: RR. Ober Wrangel Backhaus: ReichsterritoriumS. 72 f. Malmström: Bidrag 1630—1653 S. 110 f. Malmström: Bidrag 1653—1660 S. IXf. ‘*®* Elgenstierna: Svenska adelns ättartavlor 4 S. 776. KMt an J. N. Lillieström vom 10. Januar 1649; RA: RR. — Die Verhaltnisse bei der Regierung blieben provisorisch bis zum Inkrafttreten der Regierungsform von 1663. Backhaus: Reichsterritorium S. 69 f. Instruktion fiir die Deputierten der Stände an KMt, datiert Greifswald, den 27. Januar 1649; Bär: Politik Pommerns S. 446. Gravamina der Deputierten vom 5. Juni 1649 (Punkt 15); RA: Gadebuschska samlingen vol. 44. SRP 1649 (16. Juni) S. 144. Balthasar: Historische Nachricht S. 139. Axel Oxenstierna an den Rat vom 30. Mai 1649; SRP 1649 S. 98. 454 455 450 460
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