359 des Präsentationsrechts zeigt deutlich, dafi der Dualismus zwischen Regierung und Ständen keineswegs iiberwunden werden konnte. Einige der am Tribunal während der ersten Jahre tätigen Personen sind schon erwähnt worden. Imeinzelnen gestaltete sich die Personalgeschichte des Tribunals kurz so. Fiir das Amt des Präsidenten hatten die vorpommerschen Stände urspriinglich einen der beiden Osnabriicker Gesandten —Johan Oxenstierna oder Johan Adler Salvius — vorgeschlagen.^®^ Salvius’ Interesse an der Ubernahme des Präsidentenamtes ist schon erwähnt worden. Daö Johan Oxenstierna nach Salvius’ Tod nicht berufen wurde, kann möglicherweise seinen Grund darin gehabt haben, daB er seinen pommerschen Einrichtungsauftrag nicht hatte ausfiihren können. Jedenfalls wurde Bengt Oxenstierna zum ersten Präsidenten ernannt.^®® Er war in diesem Amt bis zum Friihjahr 1655 tätig. Sein Nachfolger wurde sein Vetter, eben jener Johan Oxenstierna, den Königin Christina nicht ernannt hatte, der aber wohl nicht zuletzt im Hinblick darauf, daB sein Bruder Erik unter dem neuen König Karl X. Gustaf Reichskanzler geworden war, jetzt als geeigneter Kandidat betrachtet wurde.®®® Fiir das Amt des Vizepräsidenten waren ebenfalls mehrere Anwärter vorhanden. Die pommerschen Stände stiitzten eine Kandidatur des Stettiner Hofgerichtspräsidenten Sebastian Hempel. Ein Pommer muBte ihrer Ansicht nach nicht nur deshalb Vizepräsident werden, weil Pommern die gröBte der schwedischen Provinzen in Deutschland war, sondern auch weil Pommern „ungleich besser umb die Chron Schweden meritiret“ sei.®®^ In Bremen-Verden teilte man diese Ansicht jedoch nicht. Salvius schlug der Reichsregierung Johan Stucke als geeigneten Kandidaten vor,®®® der dann aber Kanzler in Stade wurde. Stucke schied damit trotz seiner Verdienste im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Tribunalordnung aus dem Kreise der denkbaren Kandidaten aus. Auf Vorschlag des Reichskanzlers entschied man sich schlieBlich in Stockholm fiir David Mevius, damals Stadtsyndikus in Stralsund. Mevius war interessiert und wurde am 10. Dezember 1652 auf die Vizepräsidentenstelle berufen,®®® die er bis zu seinemTod imJahre 1670 behielt.®’® Entwurf von 1650; RA: Gadebuschska samlingen vol. 44. 365 Vollmacht vom 11. September 1652; RA: RR. 386 Vollmacht vom 16. Dezember 1654; RA: RR. Die Vorschläge der vorpommerschen Stände lagen im Friihjahr 1650 vor. RA: Gadebuschska samlingen vol. 44. — Hempel schied als Kandidat aus, weil er schon im Juni 1650 starb. Schlegel-Klingspor: Ättartaflor S. 122. KMt an Salvius vom22. September 1649; RA: RR. RA: RR. Sein Gehalt wurde danach durch kgl. Brief vom 21. April 1653 festgestellt (RA: RR). Konfirmierte kgl. Vollmacht vom 10. Mai 1655; RA: RR. Schlegel-Klingspor: Ättartaflor S. 189. 364 367 368 369 370
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