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345 hervor, daB Ruiman unbedingt fiir seine Dienste entschadigt werden rniisse. Ruiman war selbst in Wismar anwesend und wurde von den Vertretern der Provinzen hart bedrängt. Sie drohten, einen anderen Drucker in Stettin, Liibeck oder Hamburg die Tribunalordnung drucken zu lassen, falls Ruiman ihre Bedingungen nicht akzeptiere. SchlieBlich stimmte Ruiman einer Vereinbarung zu, nach der ihm sein friiherer Schaden mit 250 Reichstalern ersetzt wurde. Von der neuen Tribunalordnung sollte er auBerdem eine Auflage von 300 Exemplaren drucken und an das Tribunal abliefern. Die Provinzialvertreter ubernahmen die Kosten fur ihre Provinzen —125 Reichstaler je Provinz —verlangten aber, die neue Auflage solle frei von Druckfehlern sein. Sonst miisse Ruiman eine fehlerfreie weitere Auflage drucken. Von Seiten des Tribunals wurde der Wunsch geauBert, die Regierungen und Stände sollten dem Tribunal die Texte der Privilegien, Statuten, Rezesse und Ordnungen der Provinzen zugänglich machen, „damit man in judicando sich darnach zu richten haben möchte“. Diesem Wunsch wurde entsprochen. Erheblich schwerer war es, die Provinzialvertreter zu einer Einigung iiber die Verteilung der noch immer unbezahlten Kosten der Renovierung des Tribunalgebaudes, der Einweihung und der ausstehenden Gehälter zu bewegen. Die Vertreter Bremen-Verdens waren im Prinzip einer Vereinbarung mit dem Tribunal nicht abgeneigt, die pommerschen Repräsentanten waren jedoch völlig abweisend. Ihnen fehlten unter anderem Vollmachten zu Verhandlungen iiber diese Frage. Johan Oxenstierna griff daraufhin selbst in die Verhandlungen ein. Regierung und Stände von Bremen-Verden erklärten sich zur sukzessiven Zahlung innerhalb von sechs Monaten, gerechnet ab März 1657 bereit. Auch die pommersche Regierung erklärte, daB sie sich nicht prinzipiell weigere. Die pommerschen Ständevertreter blieben allerdings bei ihrer negativen Einstellung; sie wollten sich ohne vorherige Anhörung der Stände nicht binden. Das Ergebnis des Treffens beschränkte sich also darauf, daB die Provinzen die Kosten fiir den Druck der Tribunalordnung ubernahmen und sich iiber den Buchdrucker und die Auflage einigten. Die Frage der noch unbezahlten Kosten fiir die Einrichtung des Tribunals und der Gehälter der ersten Jahre verblieb ungeklärt. Im Jahre 1657 kam Wismar dem Bereich der schwedischen Feldziige immer näher. Im Zusammenhang mit der Verlegung der schwedischen Truppen nach Dänemark reiste König Karl Gustaf im Herbst 1657 sogar selbst durch Wismar.^®^ Malmström: Bidrag 1653—1660 S. XXII ff. 301

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