344 Zu den ersten MaBnahmen Oxenstiernas nach seiner Ruckkehr gehörte die Einberufung eines neuen Treffens von Vertretern der Provinzialregierungen und -stände in Wismar am 18. Januar 1657, diesmal zur Bekanntgabe des Tribunalordnung und zur Aushändigung der Präsentationsdiplome. AuBerdem sollte iiber den Druck der Tribunalordnung und die Auszahlung der Gehälter verhandelt werden.^^^ Die Bekanntgabe der Tribunalordnung fand im Audienzsaal des Gerichts am 19. Januar 1657 unter iiblichem Pomp statt.-®® Der Protonotar verlas ihre „praefation und conclusion"", „weil darinnen doch Ir. Mt gnädigste intention begriffen“. Johan Oxenstierna und David Mevius hielten langere Festansprachen und die Vertreter der Provinzen brachten ihren Dank fiir die neue Tribunalordnung vor.^®® Vom 21. bis zum 23. Januar fanden dann die Verhandlungen zwischen dem Tribunal, das von David Mevius und den anwesenden Assessoren Vogt, Schliiter und Dreyer vertreten wurde, und den Vertretern der Provinzialregierungen und -stände statt.®®® Vor allem ging es dabei um den Druck der Tribunalordnung. Buchdrucker Otto Ruiman aus Stralsund hatte 1654 die erste Auflage gedruckt, die aber auf Betreiben der pommerschen Stände verboten worden war und Ruiman einen erheblichen Verlust zugefiigt hatte. Er hatte sie in einer Auflage von 1.200 Exemplaren hergestellt, von denen nur drei verkauft worden waren. Ruiman verlangte jetzt Schadensersatz, da er auf die Einziehung der ersten Auflage keinen EinfluB gehabt habe. David Mevius unterstiitzte ihn und hob J. Oxenstierna an Gouverneur und Regierung in Bremen-Verden, datiert Wismar, den 26. November 1656; StA Stade: Rep. 5 a, Fach 95 Nr. 3. —Der Druck der Tribunalordnung sollte im Einvernehmen mit den Provinzdeputationen stattfinden. Die Deputierten der Stader Regierung wurden deshalb gebeten, „etliche Abtriicke der Lettren auB der Staadischen Truckereij" mitzubringen. 297 Protokoll des Publikationsaktes in der Anlage zum Schreiben Johan Oxenstiernas 298 an KMt, datiert Wismar, den 25. Januar 1657; RA: Wismarensia vol. 16. Vertreten wurden die Regierung in Bremen vom Kanzler Daniel Nicolai, die Regierung in Pommern vom Regierungsrat Philipp Christoff von der Lancken, das Herzogtum Bremen vom Biirgermeister in Stade Heinrich Hintze, das Herzogtum Verden von Graf Königsmarcks Amtmann zu Rotenburg Thomas von Gerstenberg sowie Juris utriusque doctor und Syndikus der Stadt Verden Jobst Bernhard Hoyer, das Herzogtum Pommern von Hans von Kiissow, Wilcken Berglase und Juris utriusque licentiat und Syndikus von Stralsund Johan Balthasar Charisius, das Domkapitel in Hamburg von juris utriusque doctor und Kanonikus Heinrich Wördenhoff sowie den Sekretär Johann Schlaff und schlieBlich die Stadt Wismar von Biirgermeister Johann Schumacher und Syndikus Hermann Werner. Die „gerichtliche Audientz“ des Tribunals fand am 20. Januar 1657 statt. Protokolle der Verhandlungen vom 21. bis zum 23. Januar 1657 sind in Abschriften beigelegt dem Schreiben Johan Oxenstiernas an Gouverneur und Regierung in Bremen-Verden, datiert Alten-Stettin, den 26. Februar 1657; StA Stade: Rep. 5 a, Fach 95 Nr. 3. 299 300
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