341 nicht unumstritten und wurde etwa ein Jahr sparer geändert.^®® Während eines Aufenthaltes in Alten-Stettin konnte sich Johan Oxenstierna dann mit Nachdruck darum bemiihen, dal5 jedenfalls die pommerschen Stände ihre Zahlungsverpflichtungen nach dem Präsentationsdiplom und dem Schreiben der Reichsregierung vom10. Mai 1655 erfiillten.^®^ Während des Herbstes 1655 brachte Johan Oxenstierna schlieBlich die wichtige Frage der Revision der Tribunalordnung und damit der Appellationsregeln zur Sprache.^®^ Er berief Vertreter der Regierungen und Stände zu Verhandlungen mit den Richtern des Tribunals nach Wismar. Während dieser Verhandlungen sollte ein Entwurf einer Tribunalordnung ausgearbeitet werden, der der Reichsregierung zur Konfirmation vorgelegt werden konnte.^®® Ein Vorentwurf, den Mevius im Namen des Tribunals ausgearbeitet und der Oxenstiernas Billigung gefunden hatte, wurde gleichzeitig den Regierungen und Ständen zur kritischen Erörterung iibersandt.^®^ Oxenstierna hatte urspriinglich die Verhandlungen selbst leiten wollen, erhielt dann aber nicht die Genehmigung, Stettin zu verlassen.^®® Statt seiner muBte deshalb Mevius die Verhandlungen leiten. Oxenstierna fiihrte jedoch selbst vorbereitende Diskussionen iiber den Vorentwurf mit Vertretern der pommerschen Regierung und der dortigen Stände. In ihnen erklärte er, daB er den vorliegenden Text fiir wohl abgewogen und vorlagereif halte. Er sei jetzt der „Speyrischen Gerichts-Ordnung conform“ und auBerdem mit den lokalen Rechtsordnungen abgestimmt. Zugleich meine er aber, die Zusammenkunft in Wismar verfolge den Zweck, daB iiber die ProzeBordnung „von beyden Seiten besser massen nach gedacht, erörtert und besehen, auch endlich solches Weges in eine vollkommene Gouverneur und Regierung in Bremen an KMt, datiert Stade, den 27. September 1655; RA: Bremensia vol. 4, mit den Protokollen der Verhandlungen als Anlagen. Protokolle auch in StA Stade: Rep. 5 a, Fach 95 Nr. 3. — J. Oxenstierna an Königsmarck, datiert Alten-Stettin, den 9. November 1655; StA Stade: Rep. 5 a, Fach 95 Nr. 3. 281 Nach einer Mitteilung Johan Oxenstiernas ergaben sich aus den letzteren Verpflichtungen keine gröBeren Probleme. Pascovius an Königsmarck, datiert Wismar, den 17. September 1655; StA Stade: Rep. 5 a, Fach 95 Nr. 3. 280 J. Oxenstierna an Königsmarck, datiert Alten-Stettin, den 9. November 1655; 282 StA Stade: Rep. 5 a, Fach 95 Nr. 3. Die Provinzen sollten sich fiir die Verhandlungen durch die Formulierung von ihrer Ansicht nach erforderlichen Änderungsvorschlägen vorbereiten. AuBerdem sollten sie Verzeichnisse „de casihus appellationibus vel non appellabilibus“ zusammenstellen. J. Oxenstierna an Königsmarck, datiert Alten-Stettin, den 9. November 1655; StA Stade: Rep. 5 a, Fach 95 Nr. 3. *8‘‘ Tribunal in Wismar an Gouverneur und Regierung in Bremen-Verden, datiert Wismar, den 27. Februar 1656; StA Stade: Rep. 5 a, Fach 95 Nr. 3. Anlage zu J. Oxenstierna an KMt, datiert Wismar, den 25. Januar 1657; RA: Wismarensia vol. 16. 283 285
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