RB 24

339 Im Winter 1655 war Friedrich Pascovius wiederum zur Einholung neuer Instruktionen nach Stockholm geschickt worden. Johan Oxenstierna hob in mehreren Schreiben hervor, da6 es fiir die Aufnahme seiner Tätigkeit unbedingt erforderlich sei, Pascovius möglichst bald zu instruieren. Die entsprechenden Resolutionen der Reichsregierung vom 10. Mai 1655 enthielten nur das fur Oxenstiernas Arbeitsaufnahme Notwendigste und lieBen keine Neuorientierungen ,der Politik erkennen. Die Regierungen in Pommern und Bremen-Verden wurden iiber Oxenstiernas bevorstehende Arbeit mit der Frage der nicht appellierbaren Sachen unterrichtet. David Mevius’ Gehalt wurde mit Akzisemitteln aus Bremen-Verden garantiert, und das Bremen-Verdener Prasentationsdiplombestätigt.^^^ Johan Oxenstierna konnte sich jedoch nicht sofort der Tribunalpolitik widmen, denn in Stockholm war seit dem Jahreswechsel 1654/55 ein milltarischer Angriff auf Polen geplant. Im Sommer 1655 reiste Karl X. Gustaf aus Stockholm nach Deutschland, um von dort die militärischen Operationen einzuleiten. Oxenstierna reiste dem König nach Wolgast entund die Tribunalfragen blieben einstweilen unerledigt.^^* Das von Karl Gustaf erneuerte Diplom iiber die Präsentation der bremisch-verdischen Assessoren sollte urspriinglich von Königsmarck und Erskein vollzogen werden. Erskein muBte dann jedoch im Gefolge des Königs am Feldzug teilnehmen und konnte deshalb nicht nach Stade zuriickkehren. Königsmarck wurde daher beauftragt, sich sofort mit von Höpken umeinen Vergleich mit den Ständen iiber Bezahlung des Tribunalpersonals zu bemiihen. AuBerdem sollte er daraufhinwirken, daB die Bremer Stände fiir die ihnen zustehenden freien Assessorstellen Kandidaten vorschlugen.2^^ Königsmarck antwortete, diese Fragen wurden auf einem Landtag Mitte September behandelt werden. Zugleich wurden auch die Einwendungen gegen die Tribunalordnung erörtert werden.^'^® 272 gegen, Johan Oxenstierna erhielt sie dutch die Deputierten der pommerschcn Landstande am 22. Mai. J. Oxenstierna an KMt, datiert Wismar, den 25. Mai 1655; RA: Wismarensia vol. 16. Siehe RA: RR. —Auch das dem Hamburger Domkapitel von der BVEK auferlegte Kontingent wurde dutch kgl. Schreiben vom lO.Mai 1655 bestatigt. Johan Oxenstierna an KMt, datiert Wismar, den 8. Juni 1655; RA: Wismarensia vol. 16. 270 Oxenstierna war von KMt befohlen worden, als Kommissar in der PEK die Statthalterschaft iiber die Stadt Stettin zu iibernehmen, falls der damalige Statthalter Gral Wittenberg zum Kriegsdienst in Polen herangezogen werden wiirde. Malmström: Bidrag 1653—1660 S. X. Erskein an Königsmarck, datiert Alten-Stettin, den 31. Juli 1655; StA Stade: Rep. 5 a, Each 95 Nr. 3. Königsmarck an J. Oxenstierna, datiert Stade, den 17. August 1655; StA Stade: Rep. 5 a, Each 95 Nr. 3. — Auch die iibrigen Eragen der auBerordentlichen Ausgaben des Tribunals, der Umbauten des Gerichtsgebaudes und der Entlohung sollten beim Land273 275

RkJQdWJsaXNoZXIy MjYyNDk=