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336 Generaldirektoriatspläne an. Welche Rolle wollte die Reichsregierung nun dem Tribunal unter den Staatsorganen der deutschen Provinzen zubilligen? Ein Bericht Erskein an Königsmarck schildert die kanzleiinternen Erwägungen aus AnlaB der Ständeverhandlungen. Er spiegelt die Fragen zur Stellung des neuen Tribunals in der Deutschlandpolitik des neuen Königs Karl X. Gustaf. In erster Linie wurde die Stellung des Tribunals im Verhältnis zum RKG in Frage gestelit. Konnte das Tribunal beispielsweise das RKG in alien Fällen ersetzen und hatte es eine ähnliche starke Autorität wie das RKG? Entsprach das Gericht vielleicht eher den territorialen Obergerichten in Kursachsen, Brandenburg, österreich, Burgund und dem Bistum Liittich? Die Beantwortung dieser Fragen hatte wesentliche Bedeutung fiir die Wahl von Rechtsmitteln gegen Entscheidungen des Gerichts. Sollte man statt der vorgeschriebenen Revision nicht besser die Supplikation (wie beimRHR) oder die Oberleuteration (wie in Sachsen) verwenden? Die Regierung wurde jedenfalls von den Klagen der Stände beeindruckt und ergriff konkrete MaBnahmen, um die Tribunalprobleme zu lösen. Wahrscheinlich sah man in Regierungskreisen diese Frage als einen wichtigen ersten Schritt in Richtung auf positive Ergebnisse in der bedeutsamen Deutschlandpolitik. Die erste MaBnahme bestand in der Abberufung Bengt Oxenstiernas vom Präsidentenamt —er wurde Reichs- und Kanzleirat — und der Ernennung von Johan Oxenstierna, dem älteren Bruder von Reichskanzler Erik Oxenstierna, zum legatus extraordinarius und neuen Präsidenten.-^® Schon bei Johan Oxenstiernas Ernennung war klar, daB er sich besonders den mit der Tribunalordnung verbundenen Problemen widmen solle. Der Rat beschloB, er solle das gesamte Hofgerichtspersonal zu einer Konferenz laden, in der „die Gerichtsordnung soil bestendig eingerichtet werden Die Verhandlungen mit der pommerschen Ständedelegation wurden durch diese Ereignisse nicht beendet, sondern die schwedischen Regierungshatten während der letzten Wochen des Jahres noch einige “ 259 260 vertreter „ziembliche scharffe Conferentien“ mit den Pommern. Diese verlangten, daB „die gedruckte undt ander corrigirte Appellation Gerichts Ordnung cassirt und hingegen dieselbe so zum ersten zue Wismar abgefasset wieder Erskein riet Königsmarck, den Rat von Stade zusammen mit Penzin die Ordnung analysieren und ihren Inhalt mit den lokalen Rechtsquellen vergleichen zu lassen. Erskein an Königsmarck, datiert Stockholm, den 16. Dezember 1654; StA Stade: Rep. 5 a. Each 78 Nr. 9. —Vgl. hierzu weiter unten S. 342 und Kap. 7.2.3. S. 361 ff. Kgl. Vollmacht vom9. Dezember 1654; RA: RR. Kgl. Vollmacht vom 16. Dezember 1654; RA: RR. Erskein an Königsmarck, datiert Stockholm, den 16. und 23. Dezember 1654; StA Stade: Rep. 5 a. Each 78 Nr. 9. Reichskanzler, Reichsmarschall, Erskein, Biörnklou und von Schwalch. 236 258 260

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