335 schen Klagen vortragen, in denen es unter anderem um die Tribunalordnung ging. Die Gesandten^®^ fiihrten diesen Auftrag im Herbst aus. Die Stände von Bremen und Verden trugen ihre Kritik an der Tribunalordnung ebenfalls vor; sie wandten sich vor allem dagegen, daB die königliche Bestätigung ergangen war, bevor eine Stellungnahme aus Bremen-Verden vorlag.^^^ Im Spätherbst 1654 wurden Alexander Erskein und Mattias Biörnklou zur Bearbeitung der Provinzialangelegenheiten in der Kanzlei des neuernannten Reichskanzlers Erik Oxenstierna herangezogen.^^^ Beide nahmen an den Verhandlungen mit den pommerschen Provinzialständen teil, die in einer ziemlich gespannten Atmosphäre stattfanden. Der pommersche VorstoB hatte indirekte Konsequenzen auch fiir Bremen und Verden. Den bremisch-verdischen Ständen wurde nämlich nachträglich Gelegenheit gegeben, innerhalb einer —relativ kurzen — Frist Einwendungen gegen die Tribunalordnung vorzubringen.^^^ Hinter diesem Nachgeben der Reichsregierung kann möglicherweise ein Wille zum KomproniiB gestanden haben; denkbar ist aber auch, daB die Reichsregierung Zeit gewinnen wollte. Denn die pommersche Ständedeputation hatte wiederum die Frage der Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Tribunal und Provinzialregierung zur Sprache gebracht.-^^ Diese Frage hatte zentrale Bedeutung fiir die Provinzialpolitik der Reichsregierung in Verfassungsfragen. Schon Königin Christinas Entscheidung, Rechtsmittel gegen Beschliisse der lokalen Regierungen in Stockholm bearbeiten zu lassen, deutete die Aufgabe der Ph. Christ, von der Lancken und Dr. Joh. Balth. Carisius. Malmström: Bidrag 1653—1660 S. VII. KMt an das Tribunal in Wismar vom 16. Dezember 1654; RA: RR. Erskein an Königsmarck vom 25. November 1654; StA Stade: Rep. 5 a, Each 78 Nr. 9. KMt an das Tribunal in Wismar vom 16. Dezember 1654; RA: RR. — Königsmarek wurde von Erskein auf die Ereignisse in Stockholm aufmerksam gemacht. Er schrieb an die Regierung und bat darum, ihm vor der endgiiltigen Feststellung der Tribunalordnung Gelegenheit zu geben, zusammen mit den Ständen „die ohnumberliche Anmerckungen aus denen bishero observirten verschiedenen Landesgebräuchen tam ratione processus quam Materiae dabeij unterthänigst" vorzubringen; Königsmarck an KMt, datiert Stade, den 16. Dezember 1654; RA: Bremensia vol. 3. Die Reichsregierung befahl dem Tribunal, fiir diese Arbeit drei Exemplare der gedruckten Tribunalordnung zu iibersenden; KMt an das Tribunal in Wismar vom 24. Februar 1655; RA: RR. Diese Exemplare wurden iibersandt mit Schreiben des Tribunals an Gouverneur und Regierung in Bremen, datiert Wismar, den 22. März 1655; StA Stade: Rep. 5 a, Fach 95 Nr. 3. — Diese gedruckte Ausgabe der Tribunalordnung ist u. a. in der Universitätsbibliothek Greifswald vorhanden. Am Tribunal wuBte man um die Reaktion der Stände auf die einschlägigen Bestimmungen der Tribunalordnung und hatte der Reichsregierung hieriiber eine längere Stellungnahme eingereicht. — Alexander Erskein an Königsmarck, datiert Stockholm, den 25. November 1654; StA Stade: Rep. 5 a, Fach 78 Nr. 9. 252
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