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334 tionsprivilegien der Provinzialstände — den sogenannten Präsentationsdiplomen — erneut angesprochen.^^^ Diese Privilegien verpflichteten die Stände zur Zahlung der vom Tribunal laufend benötigten Mittel, die auf 8.000 Reichstaler veranschlagt wurden. 4.000 Taler sollte Pommern und weitere 4.000 Bremen-Verden, Wismar und das Hamburger Domkapitel zahlen. Das pommersche Privileg wurde der neuen pommerschen Einrichtungskommission zugestellt, die im Oktober 1653 eingesetzt worden war.2^^ Die Reaktion seitens der Stände auf dem Greifswalder Landtag vomMärz 1654 war nachdriicklich negativ; Argumenten fiir eine Kostentragung standen sie mit völligem Unverständnis gegenuber.-^® Das entsprechende Privileg fiir Bremen-Verden wurde im Zusammenhang mit Joels Stockholmer Reise ausgefertigt. In ihm wurde die interne Verteilung der zu zahlenden 4.000 Reichstaler der bremisch-verdischen Regierung iibertragen.^^" Die Regierung lud daraufhin Biirgermeister und Rat von Wismar sowie Vertreter des Hamburger Domkapitels zu Verhandlungen nach Stade.^^® Diese Verhandlungen fanden Anfang April 1654 statt. Sie fuhrten dazu, daB die Stadt Wismar mit den Ämtern Poel und Neukloster jährlich 200 Reichstaler-^’’ und das Domkapitel in Hamburg jährlich 120 Reichstaler zahlen sollten.^^® Die Abdankung Königin Christinas fiihrte zu Veränderungen in der Provinzpolitik, die ganz erheblich von der Kritik der Provinzialstände an den Entscheidungen der letzten Regierungsmonate Christinas geprägt wurde. Im Juni 1654 beschlossen die pommerschen Stände, eine Gesandtschaft nach Stockholm zu senden. Sie sollte in erster Linie dem neuen König die Gluckwunsche der Stände iiberbringen, aber auch die pommerKgl. Diplom fiir die pommerschen Landstände vom 10. Oktober 1653; gedruckt bei Dähnert: Sammlung III S. 14 f. —Kgl. Diplom fiir die bremisch-verdischen Stände vom 21. Januar 1654; RA: RR. Kgl. Instruktion vom 10. Oktober 1653; RA: RR. Malmström: Bidrag 1653—1660 S. III. — David Mevius appellierte an die Vernunft der Stände und forderte sie auf, das Angebot der Reichsregierung nicht zuriickzuweisen; Lillieström an den Reichskanzler vom 26. Juli 1654; RA: Oxenstiernska samlingen, E 652. Vgl. Malmström a.a.O. S. V. — Diese Fragen wurden schon auf einem Landtag im Juli 1653 erörtert. Protokoll vom 14. Juli 1653, RA: Gadebuschska samlingen vol. 48. KMt an die Bremer Regierung vom 21. Januar 1654; RA: RR. Bremer Regierung an Biirgermeister und Rat in Wismar sowie an das Domkapitel in Hamburg, datiert Stade, den 21. März 1654; StA Stade: Rep. 5 a, Fach 95 Nr. 3. Protokoll vom 10. April 1654; StA Stade: Rep. 5 a, Fach 95 Nr. 3. 250 Protokoll vom 12. April 1654; StA Stade: Rep. 5 a, Fach 95 Nr 3. — Die BVEK bat anschlieCend Bengt Oxenstierna um den Entwurf von Reversen, die der Stadt und dem Domkapitel zur Unterschrift vorgelegt werden sollten. BVEK an Bengt Oxenstierna, datiert Stade, den 12. April 1654. Oxenstierna weigerte sich jedoch, da er keine entsprechenden Instruktionen habe. Bengt Oxenstierna an Bremer Regierung, datiert Wismar, den 20. April 1654. —Der Revers des Domkapitels ist in Hamburg am 9. Mai 1654 unterzeichnet worden; StA Stade: Rep. 5 a, Fach 95 Nr. 3. 244 245

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