333 tiam davor gehören, oder per appellationem von unsern Hoff- und Landgerichten dahin devolviret werden können“. Joel wurden bei der Riickreise nicht nur der Wortlaut der bestätigten Tribunalordnung, sondern auch noch einige weitere Schreiben in Tribunalangelegenheiten, die alle vom 21. Januar 1654 datiert sind,^^® mitgegeben. In einer Resolution der Reichsregierung wurde versucht, die wirtschaftlichen Probleme durch Anweisung der Präsidenten- und Vizepräsidentengehälter aus eingeforderten mecklenburgischen Lizentmitteln zu lösen. Die Assessoren und das sonstige Personal blieben auf die von den Ständen anzuweisenden Mittel verwiesen.^'*® Dr. Martin Böckel, friiher Landsyndikus der holsteinischen Ritterschaft und Stände, der erst nach langen Verhandlungen fiir das Tribunal gewonnen werden konnte und am 12. September 1653 zum Assessor fiir Bremen-Verden ernannt worden war, verlieB wegen der finanziell n Schwierigkeiten sein Amt schon im Januar 1654.241 Nach der Riickkehr Joels mit der Resolution der Reichsregierung iiber Appellationen im März 1654 242 verwarf das Tribunal unter Bezugnahme auf die Tribunalordnung die anhängigen Appellationen gegen Entscheidungen der Provinzialregierungen als unzulässig. Die Frage der Finanzierung des Tribunals wurde von der Reichsregierung im Zusammenhang mit der Bestätigung der Nominierungs- unl PräsentaSchon am 30. Dezember 1653 teilte die Reichsregierung mit, daB Joel seine Aufträge ausgefiihrt habe und „numehra härifrån ähr expedierat, och till Wismar igen resfärdig"; KMt sich jedoch aus verschiedenen Grunden; Rekreditiv fiir Joel an das Tribunal vom 21. Januar 1654; RA: RR. Im iibrigen enthält die Resolution Angaben iiber verschiedene Schreiben, die durch die Initiative des Tribunals veranlaBt worden waren — u. a. iiber unbezahlte Einweihungs und Reparaturkosten sowie die Kosten fiir den laufenden Unterhalt des Tribunals; Resolution an das Tribunal vom21. Januar 1654; RA: RR. ^‘*1 Martin Böckel an Bengt Oxenstierna, datiert Liibeck, den 6. Februar 1654; RA: Wismarensia vol. 53. F. Pascovius an Axel Oxenstierna, datiert Wismar, den 16. Februar 1654. RA: E 681. —Vgl. auch Kap. 7.3.3.3. S. 416 f. unten. Tribunal an die Regierung in Bremen-Verden, datiert Wismar, den 14. März 1654; StA Stade: Rep. 5 a, Fach 95 Nr. 3. *4* Entscheidung des Tribunals vom 21. März 1654 in der Sache des Rates von Stettin ./. Pehr Hansson; StA Stade: Rep. 5 a, Fach 95 Nr. 2. — Aus Bremen-Verden gab es einen entsprechenden Fall, in den Generalleutnant Paykull sich iiber einen RegierungsbeschluB zu elnem Streit mit der Stadt Verden beschwert hatte. Vgl. Mevius: Decisiones II Dec. XXXVIII (Senatus Stetinensis ./. Petrus Hansson bzw. Dec. XXXIX (Georg Paykull ./. Civitatem Verdensem); dort wird gesagt, daB beide Entscheidungen am 3. Februar 1654 ergangen sind. Vgl. auch Dec. L (De appellationibus å decretis Collegii Regiminis seu Consilii Status recipiendis. —Uber die von ihr vorgenommende Änderung der Tribunalordnung in diesem Punkt gab die Reichsregierung ausdriickliche Erklärungen aus AnlaB der letzteren Sache in einem Schreiben an die Bremer Regierung vom 15. März 1654; RA: RR sowie StA Stade: Rep. 5 a, Fach 95 Nr. 3. 243 die Kammer vom 30. Dezember 1653; RA: RR. Die Abreise verzögerte an 240 242
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