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331 regierung iibersandt worden sei und jetzt nur noch ihre Bestätigung und die Veröffentlichung der bestätigten Tribunalordnung ausstiinden.--® Dem Tribunalpräsidium und besonders David Mevius war an einer Bestätigung vor der Arbeitsaufnahme des Gerichts, die fiir den 12. September vorgesehen war, sehr gelegen. Man meinte, das Gericht werde „Ein fremdes Ansehen gewinnen“, falls es ohne ProzeBordnung tätig werde. Friedrich Pascovius schlug dem damals erkrankten Reichskanzler vor, sein Sohn Erik Oxenstierna, der in der Regierungskanzlei als möglicher Nachfolger seines Vaters angesehen wurde solle den Entwurf zur Entscheidung vorbereiten. „Summa rei des Gerichts", schrieb Pascovius, „berueht auff solche Ordnung“.^^° Diese Bemiihungen fuhrten jedoch nicht zu unmittelbaren MaBnahmen der Regierung, und bei der Tätigkeitsaufnahme lag dem Gericht noch keine von der Reichsregierung bestätigte Tribunalordnung vor. 7.2.1.3. Die ersten Tätigkeitsjahre (1633—1657) Vom geplanten Generaldirektoriat Königin Christinas fiir die deutschen Provinzen wurde nur das Tribunal verwirklicht. Mit der Abdankung Christinas, dem Ubergang der Krone auf Karl X. Gustaf und dem Beginn des polnischen Krieges änderte sich die Einstellung der Reichsregierung zu den Verfassungsfragen der Provinzen in Deutschland. Hieraus ergaben sich fur das Tribunal während seiner ersten Tätigkeitsjahre erhebliche finanzielle und rechtspolitische Schwierigkeiten. Es machte sich bemerkbar, daB das Gericht durch allzu rasch gefaBte Regierungsbeschlusse konzipiert und eingerichtet worden war. Die ablehnende Haltung der Stände blieb und fiihrte zu Konflikten mit der Reichsregierung. Zudemwar der ProzeB der Reichsgerichte 1654 durch den Jungsten Reichsabschied (JRA) auf dem Reichstag zu Regensburg, dessen Verlauf in den Provinzen genau beobachtet wurde, einschneidend geändert worden. Die naheliegende Folge dieser Anderungen wurden Forderungen nach Anpassung der Tribunalordnung an die Reformen auf Reichsebene.*^^ Das Tribunal begann seine Tätigkeit am 12. September 1653.^^^ Vor der Beratung der ersten Appellationen wurden Richter und sonstiges PerS. Rosenhane an A. Oxenstierna, datiert Hamburg, den 18. Juni 1653; RA: E 696. Olofsson: Drottning Christinas tronavsägelse S. 184. F. Pascovius an A. Oxenstierna, datiert Stettin, den 21. Juni 1653; RA: E 681. —Pascovius erwähnt in dem Schreiben auch, daB er in derselben Sache auch die Sekretäre Gyldenklou und von Schwalch angeschrieben habe. Vgl. Justizkollegium an Königsmarck, datiert Stade, den 27. Dezember 1653; StA Stade: Rep. 5 a, Fach 95 Nr. 3. Bengt Oxenstiernas Bekanntmachung vom 6. Juni 1653 iiber die erste „solenn Audientz undt Versamblung". StA Stade: Rep. 5 a, Fach 95 Nr. 3. 228 229 230 231

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