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330 ordnung verfiigten. Einige Tage später begehrten sie von Rosenhane die Genehmigung, deshalb aus Wismar abreisen zu diirfen. Rosenhane gelang es jedoch, sie zur Teilnahme an den Verhandlungen zu bewegen. Die Reichsregierung könne „ubel deuten“, falls ein Entwurf nicht von alien Ständen gemeinschaftlich ausgearbeitet werde, und möglicherweise könnten auch ihre einheimischen Stände auf eine Abreise negativ reagieren. SchlieBlich könnten sie ihren Ständen besser iiber den Inhalt der Tribunalordnung Bericht erstatten, falls sie in Wismar blieben. Vom 22. bis 27. Mai ubermittelte Mevius den Deputationen täglich einige Bogen mit Entwiirfen. Gegen diese Entwiirfe brachten alle Ständevertreter, auch die bremisch-verdischen, Einwendungen vor. Die schriftlich festgehaltenen monita wurden jedoch nur von der pommerschen Delegation unterzeichnet. Die Bremen-Verdener behielten mangels Instruktionen ihren Ständen das Recht vor, noch später Einwendungen vorzubringen. Dieser Forderung stimmte Rosenhane zu. Die AbschluBverhandlungen iiber die von den Pommern vorgebrachten Gedanken fanden am 25. Mai im Tribunalgebäude statt.^^^ Die bremischverdischen Gesandten verlieBen danach sofort Wismar, um ihren Ständen umgehend Bericht zu erstatten und Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Mit der Ausarbeitung eines endgultigen Tribunalordnungsentwurfes war die Arbeit der TEK in der Hauptsache abgeschlossen. Rosenhane, Bengt Oxenstierna und Mevius waren jedoch auBerdem von der Regierung beauftragt worden, mit der Stadt Wismar iiber ihre Huldigung gegeniiber der schwedischen Krone und iiber die Stadtprivilegien zu verhandeln.^^^ Diese Verhandlungen fanden unmittelbar nach der Beendigung der Arbeit mit der Tribunalordnung statt.^^® Nach AbschluB auch dieser Verhandlungen verlieB Rosenhane Wismar.-^® Nach der Tribunaleinweihung und der Fertigstellung des Tribunalordnungsentwurfes konnte die Gerichtsarbeit beginnen. Die Assessoren und das sonstige Personal wurden deshalb schriftlich aufgefordert, sich nach den Ferien zur Arbeitsaufnahme in Wismar einzufinden.^-' Wegen dieses bevorstehenden Tätigkeitsbeginns wartete die TEK trotz ihrer Versprechungen keine Einwendungen aus Bremen-Verden gegen den Tribunalordnungsentwurf ab. Im Zusammenhang mit seiner Abreise aus Wismar teilte Rosenhane mit, daB der Entwurf der schwedischen ReichsDie Bremer blieben dabei bei ihrer ^resolution ex defectu mandati“. Deklaration und Instruktion fiir die TEK vom 30. Marz 1653; RA: RR. *** S. Rosenhane an A. Oxenstierna, datiert Wismar, den 29. April und 20. Mai 1653; RA: E 696. —Ober diese Verhandlungen siehe unten Kap. 7.3.3.1. S. 411 f. S. Rosenhane an A. Oxenstierna, datiert Hamburg, den 18. Juni 1653; RA: E 696. — Vgl. zu Rosenhanes Einsatz in der TEK kurz Stille: Sobering Rosenhane S. 67. 227 TEK an die BVEK, datiert Wismar, den 30. Mai 1653; StA Stade: Rep. 5 a. Each 95 Nr. 3.

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